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Zeitungen ziehen vor Oberlandesgericht: Klage gegen Bayerischen Fußball-Verband im Videostreit abgewiesen

Im Streit um die Videoberichterstattung vom Amateurfußball hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) einen Erfolg erzielt.

München (dpa) − Wie eine Sprecherin des Landgerichts München I am Freitag erklärte, wurde am Donnerstag eine Klage der „Mittelbayerischen Zeitung“ und weiterer Verlage abgewiesen. Damit bestätigten die Richter im Hauptsacheverfahren die Rechtsposition des BFV. Der Rechtsanwalt der Verlage, Johannes Weberling, kündigte an, in Berufung vors Oberlandesgericht zu gehen.

Die Zeitungen, die auch mit Bewegtbildern von Spielen der Amateurligen berichten wollen, wehren sich gegen die Akkreditierungsbestimmungen. Darin wird den Vereinen auferlegt, Kamerateams nicht zu akkreditieren, sofern diese keine Lizenzgebühren an den BFV zahlen oder ihr Material kostenlos der Verbandsplattform bfv.tv zur Verfügung stellen. Die Gebühren betragen zwischen 250 Euro (Landesliga) und 1000 Euro (Regionalliga) pro Spiel. Die Verlage werfen dem BFV vor, seine Monopolstellung auszunutzen und die Gemeinnützigkeit zu missachten.