Preisfrage: Was kann ich an Honorar berechnen?

Preisfrage: Was kann ich an Honorar berechnen? Petra Menath (li.), Thomas Stein

PR-Einzelunternehmer*innen stehen immer wieder vor der Frage: Wie und was kann ich Kunden an Honoraren in Rechnung stellen? Hier bieten Modelle Orientierung, die den eigenen Erfahrungshorizont ebenso berücksichtigen wie Marktpreise von Agenturen.

Die DPRG-Mitglieder und selbstständige PR-Beraterin Petra Menath und PR-Berater Thomas Stein stellten in einem Online-Seminar Modelle zur Kalkulation von Honoraren vor und gaben Tipps für die eigenen Honorarverhandlungen.

 

„IHK-Modell“: Zieleinkommen setzen

 

Ein auch von der IHK in Gründungsseminaren vermitteltes Modell setzt zur Berechnung des Honorars bei den persönlichen Zieleinkünften an. Dabei gilt die Annahme, dass Einzelunternehmer*innen im Durchschnitt (nur) jede zweite Arbeitsstunde weiterberechnen können. So ergibt sich als Quotient des Zieleinkommens und der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit ein Stundensatz, der als Mindestgröße praktisch anwendbar ist. Achtung: Beim Zieleinkommen sollten sämtliche Kosten, die ein/e Einzelunternehmer*in zu tragen hat sowie unternehmerische Risiken berücksichtigt werden.

 

2/3-Regel: Kostenvorteil gegenüber Agenturen nutzen

 

Einzelunternehmer*innen zeichnen sich durch ein hohes Commitment für die eigenen Kunden aus. Insbesondere Kunden mit kleineren Budgets erfahren hier Service und Zuwendung, die sie bei großen Agenturen nicht unbedingt erwarten können. Von einem vergleichbaren Agenturhonorar, das sich meist hierarchisch am Erfahrungs-Level des Beraters / der Beraterin orientiert, zwei Drittel für das eigene Honorar anzusetzen, ist hier die Empfehlung. So wird der Kostenvorteil genutzt und gleichzeitig die Kalkulation in Agenturen zur eigenen Profitabilität bei Kundenprojekten berücksichtigt.

 

Projektkalkulation: Stundenschätzung mit Puffer

 

Auch bei Pauschalpreisen für vereinbarte Projekte mit festen Arbeitsschritten ist eine dahinter gelegte Stundenkalkulation zu empfehlen. Das Risiko für entstehenden Mehraufwand wird wahlweise durch einen Aufschlag abgegolten oder es wird vertraglich vereinbart, dass eine Nachkalkulation bei Mehraufwand möglich ist. Aber auch bei Pauschalpreisen gilt, wie bei allen Angeboten: Preise sind immer auch Verhandlungssache – und Differenzierung vom Wettbewerb möglich!

 

Rund 70 Teilnehmer*innen folgten der Einladung des „Netzwerk PR-Unternehmer*innen“ am 19. Januar zum Thema „Honorare – wie berechnen, was anbieten?“. Die Präsentation, die in der Veranstaltung vorgestellt wurde, steht für die Mitglieder in der DPRG-App zum Download zur Verfügung. Beim Netzwerk-Treffen im kommenden Frühjahr in Würzburg soll das Thema weiter vertieft werden.

 

Thomas Stein ist Gründer und Inhaber von Stein Reputation, einer Unternehmensberatung für Kommunikation mit den Schwerpunkten Reputationsmanagement, Nachhaltigkeit und Krise. Er berät und unterstützt seit über 25 Jahren Großunternehmen, Mittelständler, Start-ups, Bundesministerien, Verbände und Personen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

 

Petra Menath berät Unternehmen und Institutionen im Fachbereich Kommunikation und Public Relation. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf den Themengebieten: Wohnen, Bauen und Architektur. Seit über 20 Jahren brennt sie dafür, Unternehmen, Marken und Produkte erfolgreich in der Presse und Öffentlichkeit zu platzieren. 

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