Recht
dpa

BGH verhandelt Fälle von Jauch und Hehn um Recht am eigenen Bild

Die Urteile in beiden Fällen sollen an einem späteren Termin verkündet werden.

Karlsruhe (dpa) − Dürfen Medien für mehr Klicks im Internet oder für ein Gewinnspiel ungefragt Bilder von Prominenten benutzen? Fernsehmoderator Günther Jauch und Schauspieler Sascha Hehn zogen gegen „TV Movie“ und „Bild am Sonntag“ vor Gericht und gewannen. Dagegen wehren sich die Verlage am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In der Verhandlung am Donnerstag ging es vor allem um die Frage, ob die Prominenten-Bilder für wirtschaftliche Werbung eingesetzt wurden und damit ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vorliegt.

 

Im Fall Jauch hatte der Verlag auf seinem Facebook-Profil Fotos der Moderatoren Joko Winterscheidt, Stefan Raab, Roger Willemsen und Günther Jauch abgebildet − mit dem Hinweis, einer der vier Prominenten sei an Krebs erkrankt. Durch Anklicken gelangten Leser zu einem Bericht, in dem Jauch nicht weiter erwähnt wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sprach Jauch eine fiktive Lizenzgebühr von 20 000 Euro zu. Der Anwalt des Verlags räumte ein, dass das Thema Krebs ungeeignet für das sogenannte Clickbaiting sei. Aber: „So funktioniert das Internet.“ Es werde Neugier geweckt und mit einem Klick sofort befriedigt. Werbung sei damit aber nur für den redaktionellen Artikel gemacht worden.

 

Die „Bild am Sonntag“ hatte zu einem „Urlaubs-Lotto“ ein Foto mit Hehn als Kapitän des ZDF-Traumschiffs und zwei weiteren Schauspielern in ihren Traumschiff-Rollen gestellt. Teilnehmer konnten eine kostenpflichtige Telefonnummer wählen und Geld oder eine Kreuzfahrt gewinnen. Das OLG Köln entschied unter anderem, dass der Schauspieler einen Unterlassungsanspruch habe. Hehns Anwalt sprach von reiner Wirtschaftswerbung. Der Vertreter des Verlags hielt dem entgegen, dass der mögliche Gewinn der Kreuzfahrt mit einem Klischee beworben wurde. Das Symbol für das Traumschiff sei der Kapitän und nicht der Schauspieler.

 

Die Urteile in beiden Fällen sollen an einem späteren Termin verkündet werden.