Recht
dpa

Gesetz gegen Hass im Netz greift zu kurz

Mehrere deutsche Bundesländer fordern Nachbesserungen.

Berlin (dpa) − Die Länder sehen bei dem umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen Hass und Hetze im Internet noch Nachbesserungsbedarf. Bei der ersten Beratung des Vorhabens im Bundesrat beklagten am Freitag mehrere Ländervertreter, der bisherige Gesetzentwurf greife zu kurz.

Bremens Justizsenator Martin Günthner (SPD) mahnte, nötig seien effektive Sanktionsmechanismen. Das Gesetz dürfe auch nicht bei der Löschung von Inhalten stehen bleiben, sondern müsse Betreiber sozialer Netzwerke verpflichten, die Strafverfolgungsbehörden über rechtswidrige Inhalte zu informieren. Wenn die Schwachstellen nicht beseitigt würden, werde das Gesetz ein „zahnloser Tiger“. Auch andere Länder beklagten Schwächen an dem Entwurf.

Mit dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ will die Bundesregierung Plattformen wie Facebook und Twitter zwingen, strafbare Hasskommentare konsequenter zu entfernen. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Auch müssen die Unternehmen künftig einen Ansprechpartner in Deutschland benennen, an den sich Bürger und Behörden mit Beschwerden wenden können. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Kritiker fürchten eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wenn von Plattformen entschieden würde, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Auch Facebook selbst wehrt sich gegen die Pläne und meint, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig.