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Überlebenstipps für Journalistinnen und Journalisten

Überlebenstipps für Journalistinnen und Journalisten Gero Himmelsbach gibt Überlebenstipps für Journalisten im „medium magazin“.

Das „medium magazin“ fasst die wichtigsten Gerichtsurteile zum Presserecht zusammen.

Frankfurt – Illegale Filmaufnahmen vom Bio-Bauernhof, kein Berichtigungsanspruch bei richtiger Verdachtsberichterstattung, Millionen-„Schmerzensgeld“ ist nicht vererbbar – vergangenes Jahr gab es wichtige Gerichtsurteile für Journalisten. Das „medium magazin“ fasst in seiner aktuellen Ausgabe die wichtigsten Gerichtsurteile zusammen.

 

1. Illegale Filmaufnahmen

Ein Beitrag zu einem wichtigen Verbraucherthema kann auch illegal gedrehtes Filmmaterial beinhalten. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Redaktion das Material nicht selbst illegal beschafft hat und die Filmaufnahmen zutreffend die gezeigten Zustände dokumentieren (Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. September 2014 – VI ZR 490/12).

 

2. „Schmerzensgeld“ ist nicht vererbbar

Eine Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) kann nur von lebenden Personen gerichtlich eingeklagt werden. Der Anspruch ist nicht vererbbar. Bei einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung mit einer entsprechenden Leistungs­fähigkeit des Medien-Unternehmens kann eine Geldentschädigung von 1 Million Euro (LG Köln, Az.: 14 O 323/15) angemessen sein (OLG Köln, Urteil vom 29. Mai 2018, Az.: 15 U 64/17).

 

3. „Nachtrag“ statt Berichtigung

Erfüllt ein Bericht die Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung (Informationsbedürfnis der Allgemeinheit, Mindestbestand an Beweistatsachen, keine Vorverurteilung, sorgfältige Recherche und insbesondere Einholung einer Stellungnahme des Betroffenen) und klärt sich der Verdacht als unbegründet auf, gibt es keine Richtigstellung. Es kommt lediglich ein „Nachtrag light“ in Frage (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2. Mai 2018, Az.: 1 BvR 666/17).

 

Der Jurist Gero Himmelsbach hat für das „medium magazin“ die wichtigsten Entscheidungen zum Presserecht zusammengefasst. In Zukunft wird er in dem Fachmagazin regelmäßig wichtige Urteile für die journalistische Praxis vorstellen und Trends bewerten.

 

Mehr dazu in der aktuellen Ausgabe des „medium magazins“.