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Urteil: Service-Hotline von Sky darf nichts extra kosten

Die Verbraucherschutzzentrale Bayern hatte den Bezahlsender wegen einer kostenpflichtigen Service-Hotline mit 0180-Nummer verklagt.

München (dpa) − Der Bezahlsender Sky darf keine zusätzlichen Gebühren für seine Service-Hotline für Vertragskunden erheben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Die Verbraucherschutzzentrale Bayern hatte den Bezahlsender wegen einer kostenpflichtigen Service-Hotline mit 0180-Nummer verklagt. Denn aus ihrer Sicht verstößt eine Bezahl-Hotline gegen geltendes Verbraucherschutzrecht. Auch das Landgericht München sah in erster Instanz darin «eine unlautere geschäftliche Handlung“, weil die Kosten für die Hotline übliche Telefongebühren überstiegen. Die Gebühren bei der Sky-Hotline betrugen 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und maximal 60 Cent aus dem Mobilfunknetz.

Gegen dieses Urteil hatte Sky Rechtsmittel eingelegt mit der Begründung, die entscheidende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sei ebenso wie eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht eindeutig. So sei beispielsweise nicht geklärt, was „übliche“ Kosten in Zeiten bedeuten, in denen viele Menschen Handyverträge mit Mobil-Flatrates besitzen.

Die Situation sei rechtlich sehr kompliziert, sagte der Anwalt des Bezahlsenders vor Gericht. „Es ist völlig verrückt.“ Er würde es begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in der Sache entscheiden würde. Dazu wird es allerdings voraussichtlich nicht kommen. Das OLG ließ eine Revision zum BGH nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Donnerstag nicht zu.