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DJV: Gesetzentwurf zum Urheberrecht greift zu kurz

Die Absicherung wirtschaftlicher Beteiligung von Urhebern gelingt aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes noch nicht.

Berlin – Der Deutsche Journalisten-Verband hält die Vorschriften im Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zum Urheberrecht für unzureichend. Mit dem Entwurf soll begonnen werden, die 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsreform in nationales Recht umzusetzen. Die unverzichtbare Absicherung wirtschaftlicher Beteiligung von Urheberinnen und Urhebern gelingt aus Sicht des DJV damit jedoch noch nicht. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: „Der Gesetzentwurf greift zu kurz.“

 

Der DJV-Vorsitzende kritisiert beispielsweise die Regeln zur Verlegerbeteiligung als noch unzureichend, zumal urhebervertragsrechtliche Regelungen nicht im Entwurf vorgesehen sind. Fraglich sei auch, warum für die Verlegerbeteiligungen konkrete Beteiligungssätze im Entwurf enthalten sind, nicht jedoch für die Beteiligung der Urheber am Leistungsschutzrecht der Presseverleger. Überall hält es darüber hinaus für kritikwürdig, dass wissenschaftliche Einrichtungen von der Vergütungspflicht beim Datamining ausgenommen werden sollen: „Es macht keinen Sinn, dass Urheber Universitäten sponsern, denn darauf würde das hinauslaufen.“

 

Das Bundesjustizministerium müsse Rechte und Ansprüche der Urheber so konkret wie möglich fassen, dazu gehöre auch die Umsetzung des in der Richtlinie enthaltenen Urhebervertragsrechts.