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dpa

Kohl gegen Schwan: Ein Überblick der Ereignisse

Helmut Kohl und Journalist Heribert Schwan streiten erbittert vor Gericht.

Köln (dpa) − Altkanzler Helmut Kohl (CDU) und der Journalist Heribert Schwan streiten erbittert vor Gericht. Es geht um ein Buch Schwans, in dem Kohl mit pikanten Äußerungen zitiert wird. Das Verfahren ist verworren. Ein Überblick:

2000/2001: Helmut Kohl redet über 600 Stunden lang mit Heribert Schwan über sein Leben. Der Journalist schneidet die Gespräche mit und verfasst drei Memoirenbände für Kohl. Bevor der vierte und letzte Band erscheint, zerstreiten sich die beiden jedoch.

August 2014: Das Oberlandesgericht Köln entscheidet, dass die 200 Tonbänder Eigentum von Kohl sind. Schwan legt Revision ein.

Oktober 2014: Schwan veröffentlicht mit Mitautor Tilman Jens das Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ im Heyne-Verlag. Kohl will das Buch per einstweiliger Verfügung verhindern, scheitert aber zunächst vor dem Landgericht Köln. Kohls Anwälte stellen daraufhin Antrag auf Unterlassung von über 100 Zitaten. Zudem verlangen sie die Herausgabe aller Kopien und Abschriften der Tonbänder.

November 2014: Kohl hat nun doch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Köln Erfolg. Schwan darf die meisten der umstrittenen Zitate des Altkanzlers nicht mehr verwenden, der Heyne-Verlag darf das Buch nicht mehr ausliefern.

Mai 2015: Das Oberlandesgericht Köln bestätigt das Urteil aus dem November und weitet das Verbot auf alle beanstandeten Textstellen aus.

Juli 2015: Auch der Bundesgerichtshof entscheidet als letzte Instanz, dass die Tonbänder Kohl gehören.

März 2016: Kohl verklagt Schwan, Jens und den Heyne-Verlag auf fünf Millionen Euro Schmerzensgeld. Zudem verlangt er die Herausgabe aller Kopien der Tonbänder.