Vermischtes
Newsroom – Thersea Steininger

Nach Ischgl – Journalistenwitwe bereut mittlerweile Klage

Nach Ischgl – Journalistenwitwe bereut mittlerweile Klage Hannes Schopf

Hannes Schopf war nach einem Ski-Urlaub an Covid-19 gestorben. Am Freitag fand der erste Amtshaftungsprozess gegen die Republik Österreich nach dem Ischgl-Desaster statt.

Wien – Mit dem Amtshaftungsprozess zum Fall Hannes Schopf – im Frühjahr 2020 nach einem Ischgl-Aufenthalt an Corona verstorben – begann am Freitag eine Reihe von zivilrechtlichen Verfahren, in denen der Verbraucherschutzverein (VSV) und private Kläger gegen die Republik Österreich vorgehen.

 

Dabei geht es vor allem um den Vorwurf, die Behörden haben im Fall Ischgl nicht zeitgerecht gehandelt, war der pensionierte Journalist doch in den Skiort gereist, als nach Meinung von Juristen schon eine Reisewarnung hätte gelten sollen. Wie „Österreichs Journalist:in“ berichtete, vermutet die Witwe des , ehemaliger „Furche“-Chefredakteurs, dass sich Hannes Schopf im überfüllten Shuttle-Bus zurück zum Bahnhof angesteckt hat – es war der Tag, an dem Tausende die Gegend überstürzt verließen, weil Bundeskanzler Sebastian Kurz angekündigt hatte, das Paznauntal unter Quarantäne zu stellen. Fünf Tage später zeigte Schopf erste Symptome, schließlich starb er.

 

War es Sieglinde Schopf ursprünglich um Gerechtigkeit gegangen – und nicht um den geforderten Schadensersatz, den sie „sowieso spenden würde, sollte ich etwas erhalten“ –, so „bereue ich mittlerweile die Klage“, sagt die Witwe zu „Österreichs Journalist:in“: „Schon nach der ersten Klagebeantwortung von Seiten der Finanzprokuratur, die die Republik vertritt, wollte ich sie zurückziehen, da ich erschüttert war. Da wurde doch tatsächlich meinem Mann vorgeworfen, er hätte das Virus nach Ischgl gebracht, weil ja damals schon Fälle in Niederösterreich bekannt waren, und er hätte mehr Eigenverantwortung zeigen müssen.“

 

Dabei steche vielmehr „sein Fall hervor, weil er zu einem Zeitpunkt hinreiste, als die Behörden in Ischgl und Tirol bereits über die Verbreitung des Virus‘ Bescheid wussten und Touristen trotzdem nicht warnten“, beschreibt Schopf. In der zweiten Klagebeantwortung habe man sich auf das Epidemiegesetz und die Rettung der Allgemeinheit berufen, „aber es hieß auch, im Bus habe sich mein Mann nicht anstecken können, da in diesem ja nur 40 Leute drinnen waren, Hannes sprach aber davon, dass die Touristen reingepfercht wurden.“

 

Nach dem ersten Verfahrenstag, bei dem Sieglinde Schopf aus emotionalen Gründen nicht dabei war, und in dem die Finanzprokuratur einem Vergleich nicht zustimmte, erwarte sie sich „nichts“. Schließlich hatte die Richterin die vom Klägervertreter Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein geforderten Fragen, Zeugen und Gutachten allesamt abgelehnt: „Wenn die Richterin schon ein weiteres Beweisverfahren nicht für notwendig erachtet, wird sie die Sache wohl bald abschließen“, so Schopf. „Ansonsten hätten ja Behörden unter Wahrheitspflicht aussagen müssen, das wollte man wohl umgehen. Und was soll die Richterin schon urteilen, wenn sie in ihrem Beruf weiterarbeiten möchte …Ich hätte mir denken können, dass, wenn es um die Frage geht, ob man die Gefährdung der Gäste und Einheimischen bewusst in Kauf genommen hat, um den Tourismus zu schützen, niemand Fehler eingesteht.“

 

Das Urteil zum aktuellen Verfahren im Fall Schopf wird schriftlich ergehen, weitere Verfahren, basierend auf mehr als 6.000 Beschwerden beim Verbraucherschutzverein, werden folgen.