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Presseclippings ignorieren oft Urheberrecht

VÖZ und APA starten Kampagne für "Rechtssichere Pressespiegel".

Wien - Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die APA - Austria Presse Agentur APA starten in der kommenden Woche eine gemeinsame Initiative, um die Öffentlichkeit für die rechtlich einwandfreie Form der Medienbeobachtung zu sensibilisieren. Die aufklärende Kampagne "Rechtssichere Pressespiegel" soll verhindern, dass Institutionen, Unternehmen oder Organisationen, die eine Medienbeobachtung nutzen, mit dem Urheberrechtsgesetz in Konflikt kommen: Die gängige Vervielfältigung und Weiterverbreitung von redaktionell verfassten Artikeln und Kommentaren über - heute überwiegend elektronisch hergestellte - Presseclippings ohne entsprechende Lizenz verletzt geltendes Recht.

Alles was Recht ist

Eine rechtssichere Basis für Pressespiegel bieten das PDN-Lizenzsystem des VÖZ, das von Institutionen bzw. Unternehmen direkt oder über beauftragte Medienbeobachter vereinbart werden kann, sowie die Produkte von APA-DeFacto, bei denen in direkter Vereinbarung mit den Verlagen die Lizenzrechte bereits im APA-Angebot der Medienbeobachtung integriert sind. In das kostengünstige PDN-System des Verbandes sind rund 115 Zeitungen und Magazine eingebunden.

Vervielfältigung und Weiterverbreitung sind wesentliche Verwertungsrechte

Dem unerlaubten "Wildern im Zeitungsrevier" hat das Urheberrechtsgesetz 2003 endgültig einen Riegel vorgeschoben. Es schützt geistiges Eigentum nicht nur im Bereich von Software, Musik, Film und Kunst, sondern gerade auch beim überwiegenden Teil von redaktionellen Inhalten der Zeitungen und Magazine. Die wesentlichen Verwertungsrechte, nämlich Zeitungsinhalte zu vervielfältigen und weiterzuverbreiten, sind deshalb in der Regel den Verlagen vorbehalten, die eine Menge Zeit und Geld in die journalistischen Ressourcen ihrer Kernkompetenz investieren. Damit werden die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Verlage und Medien geschützt.

Ohne Zustimmung der Rechteinhaber keine digitalen Presseclippings Auch wenn die "digitale Gratiskultur" zu falschen Schlussfolgerungen verleiten könnte: Das Einscannen und "Ins-Netz-stellen" redaktionellen Contents zum Zweck der unternehmensinternen oder -externen Kommunikation ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber ungesetzlich. Eine freie "Werknutzung" im digitalen Bereich ist ausschließlich für private Zwecke eines Einzelnen zulässig. Soweit im Gesetz Ausnahmen für die Nutzung von tagesaktuellen Zeitungsbeiträgen vorgesehen sind, beziehen sich diese ausschließlich auf analoge Nutzungen auf Papier bzw. gelten nur für redaktionelle Online-Medien, die sich mit den Zeitungsinhalten publizistisch auseinandersetzen. Während im analogen Bereich mit Papierkopien noch eine auf einige Exemplare eingeschränkte Vervielfältigungs- und Verbreitungsmöglichkeit auch im beruflichen Kontext erlaubt ist, ist bei der Verbreitung von digitalen Presseclippings im beruflichen Umfeld jedenfalls ab der ersten Kopie die Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen.

Das Urheberrecht gilt auch im Internet

Was vielfach übersehen wird: Vom Urheberrecht sind ebenso im Internet veröffentlichte redaktionelle Beiträge geschützt, auch wenn sie für den Einzelnutzer kostenlos zur Verfügung stehen. Über den unmittelbar privaten Bereich hinaus fällt jedoch auch das Abspeichern als Vervielfältigungsvorgang und das Weiterverbreiten redaktioneller Inhalte von Online-Angeboten der Zeitungen und Magazine unter die Bestimmungen des geltenden Urheberrechtsgesetzes.

Internet: www.pressespiegel-lizenz.at