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Recherche bald strafbares Stalking?

Recherche bald strafbares Stalking? Frank Überall

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in Gesetzesvorhaben der Großen Koalition Verbesserungsbedarf für Journalisten.

Berlin – Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in zwei aktuellen Gesetzesvorhaben der Großen Koalition dringenden Verbesserungsbedarf für Journalisten.

 

Um Cyberstalking effektiv zu bekämpfen, will der Gesetzgeber den Straftatbestand der Nachstellung ausweiten. Allerdings fehlen dabei Ausnahmen für Journalistinnen und Journalisten, die klarstellen, dass journalistische Recherche nicht unter den Tatbestand fällt, sorgt sich der Verband. „Nicht zuletzt im Interesse der Wahrheitsfindung, aber auch zur eigenen Absicherung müssen Journalisten auch hartnäckig sein können, ohne in die Gefahr zu geraten, sich der Nachstellung strafbar zu machen“, mahnen der DJV und andere Medienorganisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall ergänzt: „Journalisten, die beharrlich nachfragen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Information der Öffentlichkeit. Das sollte honoriert und nicht kriminalisiert werden.“

 

Problematisch sei auch das geplante Gesetz gegen sogenannte Feindeslisten, in dessen Begründung nur sachlich-informative Berichterstattung als schützenswert erachtet wird. Überall: „Journalismus darf und muss aber auch Stellung beziehen und provozieren dürfen.“ Der Gesetzgeber sollte deshalb klarstellen, dass sämtliche journalistische Formen der Berichterstattung nicht in den Anwendungsbereich des neuen Strafrechtsparagrafen fallen.

 

Der DJV fordert den Gesetzgeber auf, die Bedenken des Medienbündnisses ernst zu nehmen und nicht im Hauruckverfahren zwei unausgegorene Gesetzesentwürfe zu verabschieden.