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dpa

Wettbewerbswidrig − Münchner Stadtportal wehrt sich gegen Urteil

In dem Fall geht es nicht um das Stadtportal an sich, also ob es dies geben darf oder nicht. Sondern es geht um die konkrete Aufmachung und Ausgestaltung mit Inhalten auf dem Portal.

München (dpa) − Das offizielle Stadtportal von München wehrt sich gegen das Gerichtsurteil, es sei zu sehr wie ein Presseprodukt aufgemacht worden und daher wettbewerbswidrig. Die hinter dem Portal „muenchen.de“ stehende Gesellschaft Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG kündigte am Dienstag Berufung an. Ihre Gesellschafter sind die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München.

 

In dem Fall geht es nicht um das Stadtportal an sich, also ob es dies geben darf oder nicht. Sondern es geht um die konkrete Aufmachung und Ausgestaltung mit Inhalten auf dem Portal.

 

Vor einer Woche hatte das Landgericht München I geurteilt: In der konkret beanstandeten Form sei das Portal mit dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten Gebot der Staatsferne der Presse unvereinbar. Der Internetauftritt biete „eine Fülle von Informationen, die den Erwerb einer Zeitung oder Zeitschrift − jedenfalls subjektiv − entbehrlich mache“. Das Gericht bemängelte, dass das Portal in zahlreichen Beiträgen über das gesellschaftliche Leben in München berichte, die keine gemeindlichen Aufgaben oder Aktivitäten beträfen und sich nicht mehr innerhalb der zulässigen Themenbereiche bewegten. Auch im Layout gebe es zu viele Ähnlichkeiten mit Presseprodukten. Insgesamt sei nicht mehr erkennbar, dass das Stadtportal eine staatliche Publikation sei.

 

Geklagt hatten mehrere Verlage mit Zeitungen in München. Es ging um die Ausgestaltung des Portals zum Zeitpunkt Sommer 2019. Wesentliche Teile dieser Ausgestaltung sind laut Portal bis heute verfügbar, weil es sich um zeitlose und nicht um tagesaktuelle Themen handele. Es gehe dabei um Standortmarketing für München.

 

Das Stadtportal sieht sich nach eigenen Angaben nicht als Ersatz der lokalen Presse. Geschäftsführer Lajos Csery betonte in der Mitteilung: „muenchen.de konkurriert nicht mit Lokalzeitungen und deren Internetangeboten. Unser Stadtportal ist eine Online-Image-Broschüre, die für Münchner und Pendler, aber vor allem auch für Touristen, Geschäftsreisende, Unternehmen oder Künstler ein spannendes und modern aufgemachtes Informationsangebot bereithalten muss.“ Er betonte auch: „Die Webseite muss Lust auf München machen. Das gelingt uns nur mit informativen Inhalten, die ansprechend gestaltet sind.»

 

Der Prozessbevollmächtigte der klagenden Verlage, Michael Rath-Glawatz, hatte in der vergangenen Woche nach dem Urteil hingegen betont: „Es widerspricht sowohl Verfassungs- wie Wettbewerbsrecht, dass muenchen.de als kommunales Nachrichtenportal den örtlichen Verlagen durch eine umfassende Berichterstattung zu allen erdenklichen Themen und mit überbordender Verbreitung kommerzieller Online-Werbung direkte Konkurrenz macht.“ Eine „steuerfinanzierte Internet-Zeitung“ der öffentlichen Hand sei ebenso unzulässig wie ein redaktionell aufbereitetes Amtsblatt. In der Vergangenheit hatten sich auch schon andere Gerichte in Deutschland mit ähnlichen Fällen beschäftigt.