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dpa - Deutsche Presseagentur GmbH

Zeitungsverlag will wegen Radiobeteiligung Rundfunkbeitrag sparen

Der Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den Bayerischen Rundfunk.

München (dpa) − Der Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den Bayerischen Rundfunk. Er sieht sich wegen seiner Beteiligung an einem Radiosender als privater Rundfunkanbieter und daher nicht in der Beitragspflicht. Darüber verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag (10.30 Uhr) in München. Zum Münchener Zeitungs-Verlag gehören unter anderem der „Münchner Merkur“ und die „tz“.

 

Den pauschalen Rundfunkbeitrag gibt es seit 2013. Er ist Haupteinnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Pro Haushalt oder Betriebsstätte waren anfangs 17,98 Euro im Monat fällig, im April 2015 sank der Beitrag auf 17,50 Euro. Er hat die Rundfunkgebühr abgelöst, die sich nach der Zahl und Art der Geräte richtete.