Ausbildung
Newsroom

Richtig schreiben für Journalistinnen und Journalisten: Das gilt es zu beachten

Richtig schreiben für Journalistinnen und Journalisten: Das gilt es zu beachten Stephan Töngi gibt Sprachtipps für Journalisten.

„Vorsicht, Sprachfalle!“ Teil 89: Stephan Töngi muss öfter falsche Großschreibung nach „zu“ korrigieren.

Mannheim – Das Bedenken und bedenken, das Bedauern und bedauern – phonetisch identische Wörter führen bei ihrer grafischen Wiedergabe leicht zu Verwechslungen. 

 

Zwei Beispiele aus der Praxis:

1. Das Ministerium gab zu Bedenken, dass …

2. Das Einzige, was er zu Bedauern scheint, ist …

In jedem dieser Sätze ist Bedenken bzw. Bedauern kein Substantiv und deshalb fälschlicherweise großgeschrieben. Vielmehr ist es ein Verb im Infinitiv, das deswegen in beiden Fällen kleingeschrieben werden muss. 

 

Unsere Beispiele müssen daher korrekt heißen:

1.Das Ministerium gab zu bedenken, dass …

2.Das Einzige, was er zu bedauern scheint, ist ….

 

Gleiches gilt bei ähnlichen Konstruktionen wie etwa 

– gibt er zu verstehen 

oder 

– was er zu glauben scheint. 

Das gilt es zu beachten. 

 

Die nächste Sprachfalle dreht sich um Buchstabendreher.

Die vorausgegangene Sprachfalle verdeutlicht die Vielfalt der deutschen Sprache am Beispiel „austreten“

Stephan Töngi ist beim „Mannheimer Morgen“ für die Qualitätssicherung zuständig. Zuvor arbeitete er in der Politikredaktion als Redakteur sowie stellvertretender Ressortleiter. Bei seiner Tätigkeit begegnen ihm typische Schreib-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehler. Mit seiner wöchentlichen Kolumne möchte er Kolleginnen und Kollegen davor bewahren, in die Fallen der deutschen Sprache zu tappen.



 

Top Meldungen aus Ausbildung