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Altersvorsorge für Freie: Bis zu 7.500 Euro Zuschuss

Altersvorsorge für Freie: Bis zu 7.500 Euro Zuschuss Karin Leidenberger

Francoise Hauser und Geraldine Friedrich widmen die erste Folge ihres im Februar 2021 gegründeten Freien-Podcasts der Altersvorsorge. Zu Gast ist Karin Leidenberger (Foto), Stiftungsvorständin des Autorenversorgungswerks in München.

München – Bis zu 7.500 Euro Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten freie Journalistinnen und Journalisten vom Autorenversorgungswerk. Das Problem: Viele Freie wissen davon gar nichts – und verschenken damit bares Geld.

 

So widmen Francoise Hauser und Geraldine Friedrich die erste Folge ihres Freien-Podcasts der Altersvorsorge. Karin Leidenberger, Stiftungsvorständin des Autorenversorgungswerks, einer Tochtergesellschaft der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), möchte, dass mehr Autoren und Autorinnen von der Altersvorsorge erfahren. „Ich glaube, viele sind einfach zu sehr mit anderen Dingen beschäftigt. Da geht das Thema einfach unter.“ Sie berichtet im Podcast detailliert, warum es diesen Zuschuss überhaupt gibt und welche Voraussetzungen Antragsteller erfüllen müssen. 

 

In jedem Fall muss ein Freelancer Mitglied in der VG-Wort sein, um in den Genuss zu kommen. Das liegt daran, dass sich das Autorenversorgungswerk aus einem kleinen Anteil der Tantiemen der Muttergesellschaft VG Wort speist. Neben dem Status „freiberuflich“ muss ein Freier mehr als die Hälfte seiner Einnahmen mit eigenen Texten erwirtschaften – egal ob per Print, Radio oder TV-Drehbuch – und Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sein. Darüber hinaus muss ein Freelancer privat fürs Alter vorsorgen, denn dafür ist der Zuschuss eigentlich gedacht. Aber: Es gibt auch Ausnahmen. So können Freie den Zuschuss erhalten, wenn sie nur fast alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Beispiel: Eine Freie erfüllt alle Kriterien, ist aber nicht Mitglied in der KSK. Leidenberger steht den Macherinnen des Freien-Podcast Rede und Antwort und erklärt beispielhaft, was geht und was nicht geht.

 

Zum Zuschuss

 

Tipp: Wer nach dem Hören immer noch nicht weiß, ob er zu den Glücklichen zählt oder nicht bzw. sich über das Prozedere informieren möchte, der ruft beim Autorenversorgungswerk einfach an. Leidenberger: „Ich habe einen wunderbaren Job: Ich darf Geld an Autoren und Autorinnen für einen sinnvollen Zweck verteilen.“