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„FAZ“ und DJV äußern sich zu Fall Martens

Der Haftbefehl des Kreml gegen den „FAZ“-Balkankorrespondenten Michael Martens hat eine Stellungnahme seiner Zeitung und eine Forderung des DJV nach sich gezogen.

Berlin - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert Bundesaußenminister Johann Wadephul auf, den russischen Botschafter einzubestellen. Anlass ist der Haftbefehl des Kreml gegen den „FAZ“-Balkankorrespondenten Michael Martens. Zugleich müsse die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass der Journalist bestmöglich geschützt wird. 

 

Michael Martens hatte auf einer Pressekonferenz des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić am 8. August in Belgrad gefragt, was Europa konkret tun könne, um der Ukraine dabei zu helfen, „mehr russische Soldaten“ zu töten. Die Formulierung löste heftige Reaktionen aus. 

 

Auch die „FAZ“ veröffentlichte in der Zwischenzeit eine Pressemeldung. Die Fahndung sei ein Einschüchterungsversuch gegenüber einem deutschen Journalisten und der freien Presse. Die „FAZ“ weise diesen Versuch zurück, unabhängige Berichterstattung durch strafrechtliche Drohungen zu behindern. Es heißt in der Aussendung außerdem: „Die Frage war missverständlich formuliert. Wir haben dies klargestellt und die Formulierung bedauert.“ (hier finden Sie die entsprechende Stellungnahme der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“).

 

„Ein Haftbefehl gegen einen Journalisten aufgrund der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit ist ein inakzeptabler Angriff auf die Pressefreiheit“, erklärt außerdem DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Außenminister Wadephul muss gegenüber dem russischen Botschafter unmissverständlich klarstellen, dass Deutschland die freie und unabhängige Berichterstattung von Journalistinnen und Journalisten schützt.“

 

Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang auf die immensen Risiken hin, die der Haftbefehl für den FAZ-Korrespondenten bedeutet: „Für Martens ist die Situation besonders brisant, weil er als Balkan-Korrespondent regelmäßig in Staaten Südosteuropas reisen muss. Da besteht die Gefahr, dass der Haftbefehl in Staaten mit engen Beziehungen zu Russland vollstreckt wird.“ Dazu dürfe es nicht kommen, so Beuster.

 

 

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