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Verdächtig genau – juristische Fallstricke umgehen

Verdächtig genau – juristische Fallstricke umgehen Anne Hünninghaus (Foto: J. Legle)

Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Angeschuldigten und einem Angeklagten? Zwischen einem Urteil und einem Beschluss? Falls nicht, sollten Sie jetzt weiterlesen. Denn fehlerhafte Formulierungen können rechtlich brisant werden und die Glaubwürdigkeit einer Redaktion gefährden, schreiben Jennifer Spatz und Anne Hünninghaus in „Wirtschaftsjournalist:in“.

Und da ist er wieder, der Hammer, der gleich auf den Holzsockel knallt. Gigi Deppe muss seufzen, wenn sie ein Stockfoto des Utensils sieht, das in den USA bei der Entscheidungsverkündung verschiedener Straffälle geschwungen wird. Wer Gerichtsberichterstattung illustriert, greift hierzulande gerne zu diesem Symbol. Und schon das ist ein gutes Beispiel für fehlende Präzision. Denn: „In deutschen Gerichtssälen taucht überhaupt kein Hammer auf“, erklärt die Volljuristin und Leiterin der ARD-Rechtsredaktion im Hörfunk. Diese kleine Unschärfe steht sinnbildlich für ein größeres Problem: Die schwammige Verwendung juristischer Terminologie in der Berichterstattung kann gravierende Folgen haben – für die Betroffenen, aber auch für die Glaubwürdigkeit des Mediums.


Warum juristische Präzision zählt
Beispiele finden sich auch in den Wirtschaftsressorts immer wieder. In einem Artikel zum Wirecard-Skandal etwa bezeichnete die „Bild“-Zeitung einen Kronzeugen als „Strippenzieher einer kriminellen Bande“ und „Schlüsselfigur im Wirecard-Krimi“, obwohl das Verfahren noch im Ermittlungsstadium war. Das zuständige Landgericht untersagte daraufhin die identifizierende Berichterstattung. Die Begründung: Die Formulierungen suggerierten eine bereits festgestellte Schuld und missachteten die Unschuldsvermutung. Auch im Kontext der Ermittlungen gegen Immobilienmakler Engel & Völkers im vergangenen Winter kam es zu Fehlern: Medien vermischten die Begriffe „Durchsuchung“ und „Beschlagnahme“ oder stellten Ermittlungsmaßnahmen als Beweis für Schuld dar, obwohl das Verfahren später eingestellt wurde.


Häufige Fehlerquellen in der Berichterstattung
Gerade im Wirtschaftsjournalismus sind die Abläufe, über die berichtet wird, komplex. So ist die Versuchung groß, Begriffe zu vereinfachen oder zu dramatisieren. Zudem lesen sich Texte aus der Feder von Juristen, etwa die Pressemitteilungen der Gerichte, oft staubtrocken. „Wir müssen so genau sein, es kommt tatsächlich auf jedes einzelne Wort an“, sagt Deppe. Ein beliebter Fehler ist etwa das Vermischen von Verfahrensständen: Begriffe wie „Beschuldigter/Beschuldigte“, „Angeschuldigter/Angeschuldigte“ und „Angeklagter/Angeklagte“ werden häufig synonym verwendet. Tatsächlich bezeichnen sie aber klar voneinander abgegrenzte Stadien im Strafverfahren. Wer Beschuldigte als Angeklagte bezeichnet, suggeriert fälschlich, es sei bereits Anklage erhoben worden. In Zivilprozessen, erklärt Deppe weiter, gebe es ohnehin keine Angeklagten – sondern nur Kläger und Beklagte. Auch Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht von der Kanzlei Gulden Röttger Rechtsanwälte, beobachtet regelmäßig solche Schludrigkeiten: „Ein häufiger Fehler liegt in der Vermischung von Verdacht und Schuld. Begriffe wie ‚Betrüger‘ oder ‚Drahtzieher‘ werden mitunter verwendet, obwohl zum Zeitpunkt der Berichterstattung lediglich ein Ermittlungsverfahren läuft und noch keine Anklage erhoben wurde, geschweige denn ein Urteil gefällt wurde.“ Hier ist Zurückhaltung in der Wortwahl gefragt, mindestens aber ein „mutmaßlich“ zu ergänzen. Sonst kommt es, wie im oben genannten Fall bei der „Bild“-Zeitung, zu einer unzulässigen Vorverurteilung. Gulden erinnert: „Die Unschuldsvermutung gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung.“ Gerade bei prominenten Verfahren, beobachtet der Anwalt, der an der Universität Mainz Presserecht lehrt, steige der Druck auf Redaktionen – und damit das Risiko, medienrechtliche Standards zu verletzen. Ebenfalls häufig durcheinandergeworfen werden die Bezeichnungen gerichtlicher Entscheidungen. Für viele Jura-Laien scheint der Begriff „Urteil“ hier universell einsetzbar zu sein. Aber das stimmt nicht, warnt Deppe. Ein Urteil fällt oft erst nach einer Hauptverhandlung, es ist die wichtigste Entscheidung des Gerichts zum Ende eines Prozesses. Es wird meist nach einer mündlichen Verhandlung, zum Beispiel am Ende eines Zivil- oder Strafprozesses, gesprochen und klärt, wer Recht bekommt oder ob jemand schuldig ist. Ein Beschluss ist eine gerichtliche Entscheidung ohne (oder mit nur kurzer) mündlicher Verhandlung, meist in nicht streitigen oder verfahrensrechtlichen Fragen. Ähnlich oft verwechselt werden die Bezeichnungen von Zahlungen, zu denen ein Gericht veranlassen kann, sagt Volljuristin Deppe: „Bei Ordnungswidrigkeiten sind es Bußgelder und nicht Geldstrafen. Auch wenn das einen finanziell sehr treffen kann, hängt das nicht so hoch, weil man zum Beispiel nicht als vorbestraft gilt.“


Praktische Empfehlungen
Der wohl wichtigste Tipp für Wirtschaftsjournalisten ist aber, eine Verdachtsberichterstattung klar als solche zu kennzeichnen. Hierbei schaffen Formulierungen wie „soll“, „mutmaßlich“, „laut Anklage“ oder „nach Angaben der Ermittler“ die notwendige Distanz. Hilfreich sei es zudem, rät Anwalt Gulden, in Redaktionen interne Standards zu etablieren: Das können etwa Checklisten sein. Auch juristische Beratung und regelmäßige Schulungen helfen, Fehler zu vermeiden. Und bei Unsicherheiten sollten Laien einfach nachfragen. Deppe empfiehlt: „Sprecher der Gerichte sind oft dankbar, wenn Journalistinnen und Journalisten in solchen Fällen anrufen. Die wollen gerne, dass man lieber noch mal nachhakt.“ Auch sie selbst zieht bei schwierigen Fragen externe Expertise hinzu: „Ich frage auch schon mal eine Rechtsprofessorin oder schaue, wer zu dem Thema veröffentlicht hat.“


Rechtliche und mediale Konsequenzen
Die Folgen fehlerhafter Begriffsverwendung reichen von Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen über Gegendarstellungen bis zu strafrechtlichen Konsequenzen bei übler Nachrede oder Verleumdung. Besonders schwer wiegt der Reputationsschaden – sowohl für die Betroffenen als auch für das Medium selbst. Gulden warnt: „Im digitalen Raum bleibt ein falscher Begriff oft dauerhaft auffindbar, selbst wenn eine Korrektur erfolgt ist. Besonders kritisch ist das im Wirtschaftsbereich, wo bereits der öffentliche Verdacht massive Auswirkungen auf Unternehmen und Karrieren haben kann.“ Juristische Präzision in der Berichterstattung schützt nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Mediums. Wer sauber zwischen Verdacht und erwiesener Schuld unterscheidet, erfüllt die journalistische Sorgfaltspflicht. Kreativität ist statt bei der Wortwahl eher in der visuellen Gestaltung gefragt. Es muss ja nicht immer der Hammer sein.