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Bundespresseamt: Akkreditierungsbeauftragter für Journalisten kommt

Beim G20-Gipfel in Hamburg wurde etlichen Journalisten nachträglich die Akkreditierung entzogen. Das sorgte für anhaltende Diskussionen über die Hintergründe. Ein Akkreditierungsbeauftragter im Bundespresseamt soll in solchen Fällen der Ansprechpartner sein.

Berlin (dpa) − Im Bundespresseamt gibt es künftig einen Akkreditierungsbeauftragten. Er soll zum Ende des Jahres ernannt werden, teilte eine BPA-Sprecherin auf Anfrage am Freitag mit. „Der Akkreditierungsbeauftragte ist eine dauerhaft eingerichtete Stelle, die von einem hochrangigen Beamten und Volljuristen aus dem Bundespresseamt besetzt wird.“ Er werde in enger Abstimmung mit Ansprechpartnern im Bundesinnenministerium und den Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten.

Die Schaffung einer solchen Stelle ist eine Konsequenz aus den Diskussionen um die umstrittenen nachträglich entzogenen Akkreditierungen von Journalisten beim G20-Gipfel im Juli in Hamburg. Dagegen hatten Journalistenverbände protestiert, betroffene Journalisten hatten Auskunft über die Hintergründe verlangt. Das Bundespresseamt habe im Anschluss daran gemeinsam mit Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt die Verfahren und Strukturen beim Akkreditierungsverfahren für Journalisten überprüft, so die Sprecherin.

Der Akkreditierungsbeauftragte werde den Medienvertretern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, bei Großveranstaltungen auch vor Ort. Er soll den Angaben zufolge im Akkreditierungsverfahren eine weitere Instanz zur Überprüfung möglicher Sicherheitshinweise der Behörden sein.

Die Schaffung einer solchen Stelle beim Bundespresseamt sei genau der richtige Schritt, sagte Frank Überall, der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Er kann den Dingen auf den Grund gehen und klären helfen, ob die Entziehung der Akkreditierung berechtigt war.“ Bisher habe es in so einem Fall nur die Möglichkeit gegeben, nach Hause zu gehen und den Rechtsweg zu beschreiten. Nun könne der Akkreditierungsbeauftragte „qualifiziert mit dem BKA Kontakt aufnehmen“ und zum Beispiel erfragen, welche Daten über den Journalisten gespeichert und möglicherweise Grund für den Entzug der Akkreditierung seien.

Während des G20-Treffens seien betroffene Journalisten mal ans Bundeskriminalamt (BKA), mal ans Bundespresseamt (BPA) verwiesen worden, die sich gegenseitig die Verantwortung zugeschoben hätten, kritisierte Überall. Mit Hilfe des Akkreditierungsbeauftragten ließen sich viele Konflikte lösen. „Ob das in der Praxis funktionieren wird, ist noch offen“, räumte Überall ein. „Außerdem gibt es noch andere, nicht staatliche Veranstalter, die Journalisten den Zugang verweigern können“, so der DJV-Vorsitzende. „Da gibt es noch viele Fragezeichen.»