Medien
KNA

Gericht: RBB-Staatsvertrag verstößt nicht gegen Rundfunkfreiheit

Auch als Folge aus den zahlreichen Skandalen verschärften Berlin und Brandenburg die Regeln für den RBB. Der wollte sich das nicht gefallenlassen und zog nach Karlsruhe - ohne Erfolg.

Karlsruhe - Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den eigenen Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wiesen die Richter die Beschwerde zurück, weil sie in weiten Teilen unbegründet sei.


Der RBB wandte sich mit seiner Beschwerde gegen Regelungen im neuen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg, der die Arbeit der Anstalt regelt. Die Anstalt sah die Rundfunkfreiheit eingeschränkt, weil der Staatsvertrag Vorgaben zu gesonderten Regionalprogrammen für Berlin und Brandenburg und zur Anzahl der Regionalbüros macht. Das beschränke die redaktionelle Freiheit, so der RBB in der Verfassungsbeschwerde. Außerdem hatte der Sender sich gegen ein neu geschaffenes Direktorium, gegen die Pflicht zu öffentlichen Ausschreibungen und gegen die Haftung von Aufsichtsgremien und Intendanz gewandt.


Diese Regeln seien aber keine Verletzung der Rundfunkfreiheit, so das Karlsruher Gericht. Die Landesgesetzgeber verfehlen demnach nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Unzulässig sei die Beschwerde gegen den Staatsvertrag insbesondere in Bezug auf die öffentlichen Stellenausschreibungen und die Haftungsregelungen so die Richter.


Eine Verletzung der Rundfunkfreiheit sieht das Gericht weder bei der neuen Struktur von Geschäftsleitung und Direktorium noch bei den Vorgaben zu Regionalität: „Die Festlegung sichert eine Flächenpräsenz des RBB“, so das Gericht. Sie diene der regionalen Vielfalt im Programm und werde dem Wesen des RBB als Mehrländerrundfunkanstalt gerecht. Der Schutz des Medienpluralismus auf regionaler Ebene sei ein im Gesetz ausdrücklich anerkanntes Ziel. Auch Mindestzeitvorgaben für regionale Programm seien mit der Programmfreiheit vereinbar.


Die Neuregelungen im Staatsvertrag waren auch eine Reaktion auf die zahlreichen Skandale, in die der RBB in den vergangenen Jahren verwickelt worden war. Der Staatsvertrag war bereits Anfang 2024 in Kraft getreten, nach etwa einjähriger Prüfung hatte der RBB seine Beschwerde im November 2024 eingereicht.