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KNA – Jana Ballweber

DLM-Chef Thorsten Schmiege für mehr Regulierung großer Plattformen

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten deutlich ausgeweitet. Seit Beginn des Jahres ist Thorsten Schmiege Vorsitzender der Direktorenkonferenz – und will zahlreiche Baustellen angehen.

München (KNA) – Spätestens seit der Amtsübernahme von Donald Trump vor etwa einem Jahr ist der Streit um US-Tech-Konzerne in Deutschland voll im Gange. Mitten drin sind die Landesmedienanstalten, die viele der Beschwerdefälle gegen Tiktok, Instagram und Co. bearbeiten.

 

Seit Beginn des Jahres ist Thorsten Schmiege Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Seit 2021 leitet er die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) in München. Im Interview des KNA-Mediendienstes spricht er über die Umwälzungen durch KI, seine reservierte Haltung bei der Frage nach einem Social-Media-Verbot und warum er keine Angst vor einem Einreiseverbot in die USA hat.

 

Seit Kurzem sind Sie auch Chef der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Welche Schwerpunkte haben Sie sich für Ihre Amtszeit vorgenommen?

Thorsten Schmiege: Da wir in unserer Arbeit sehr stark vom Rechtsrahmen abhängen, der auf europäischer Ebene, beim Bund und bei den Ländern entwickelt wird, geben wir dem Gesetzgeber Rückmeldungen, wo Anpassungsbedarf besteht. Die nächsten zwei Jahre sind sicherlich eine wahnsinnig wichtige Zeit – mit der Novellierung der AVMD-Richtlinie und der Überarbeitung des Medienstaatsvertrags. Auch die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland ist für uns ein wichtiges Thema, weil wir die herkömmliche Medienregulierung mit einer ganz neuen Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz zusammenbringen müssen.

 

KI ist ja immer und überall. Bei welchen Regulierungsrahmen spielt das abseits der KI-Verordnung noch mit hinein?

Ein Beispiel ist Google. Wenn ich dort einen Begriff eingebe, wird die KI-Antwort von Google als erstes Ergebnis angezeigt. Neben den urheberrechtlichen Implikationen stellt sich für uns die Frage: Warum darf Google sein eigenes Angebot so weit oben platzieren? Alle anderen Treffer verlieren dadurch an Relevanz. Ein anderes Thema ist das Prompten rechtswidriger Inhalte. Das Beispiel Grok hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Wir fragen: Ist nicht Grok verantwortlich, wenn es den Nutzern so leicht gemacht wird, rechtswidrige Inhalte zu generieren? Dazu läuft jetzt die Anhörungsfrist, und wir warten auf die Einschätzung von Grok.

 

Im Herbst haben die Landesmedienanstalten zur AI Overview von Google ein erstes Gutachten vorgestellt, die Landesmedienanstalten in Berlin und Hamburg gehen jetzt gegen Google vor. Wie ist da der aktuelle Stand?

Die Anhörungen laufen. Das Gutachten hat uns in juristischer Hinsicht Anknüpfungspunkte gegeben, die wir nun in einer zweiten Stufe untersuchen: Wer ist Inhalteanbieter? Wie darf ich Inhalte einbinden? Wo sind die Grenzen? Parallel entwickelt sich die Technologie weiter. Auch die Art, wie KI-Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden, verändert sich. Es gibt nicht das eine klare Konzept oder Geschäftsmodell, das die nächsten fünf Jahre unverändert bleiben wird.

 

Ganz schön viel zu tun für die Landesmedienanstalten. Hat im Zuge der Debatte um die Erhöhung oder Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags, aus dem ja auch die Landesmedienanstalten finanziert werden, eigentlich mal jemand bei Ihnen angeklopft und nach Einsparpotenzialen gefragt?

Vorweg: Der Anteil am Rundfunkbeitrag für die Landesmedienanstalten ist in den vergangenen Jahrzehnten nicht erhöht worden. Mit dem Medienstaatsvertrag haben wir 2020 deutlich mehr Aufgaben bekommen, deren Bedeutung eher noch steigen wird – vor allem bei KI und Plattformregulierung. In der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien haben wir heute rund 30 Prozent mehr Aufgaben als noch vor fünf Jahren. Gleichzeitig haben wir einen sehr breiten Förderauftrag, den wir gerade in schwierigen Zeiten nicht reduzieren wollen. Die Umschichtungen, die die Politik vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwartet, mussten wir unter dem Druck der Mehrbelastung bereits aktiv angehen. Aber natürlich muss man immer schauen, wo man effizienter werden kann.

 

Das heißt, es kam im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag noch niemand auf Sie zu – und Sie rechnen auch nicht damit?

Es steht mir nicht zu, Prognosen abzugeben. Letztlich muss der Gesetzgeber entscheiden, wie wir staatsfern, aber ausreichend ausgestattet werden. Regulierung nach Kassenlage will, glaube ich, niemand.

 

Sie sagen, dass Sie 30 Prozent mehr Aufgaben haben. Durch die EU-Digitalgesetze ist aber Verantwortung zur EU-Kommission und zur Bundesnetzagentur gewandert. Wie beeinflusst das Ihr Arbeitsvolumen?

Es ist eher mehr geworden, weil die Einzelfälle nicht bei der Kommission oder der Bundesnetzagentur bearbeitet werden. Die Fälle, die von der Netzagentur an die EU-Kommission weitergegeben werden, stammen in Deutschland vermutlich zu 100 Prozent von den Landesmedienanstalten. In Brüssel wird das zusammengeführt, um zu prüfen, ob die Einzelfälle ein systemisches Versagen belegen. Vor Inkrafttreten des Digital Services Act haben uns die Plattformen außerdem ernster genommen, wenn wir über Löschpflichten oder Nachjustierungen gesprochen haben. Jetzt erleben wir eher Diskussionen darüber, ob ein Fall nicht Sache der EU-Kommission sei – vielleicht in der Hoffnung, dass im Kontext großer geopolitischer Fragen nichts mehr passiert.

 

Wo Sie die großen geopolitischen Verwerfungen ansprechen: Sind die Landesmedienanstalten Teil des „globalen zensurindustriellen Komplexes“, den die Trump-Regierung so gerne beklagt?

Ich habe manchmal das Gefühl, dass hier eine Täter-Opfer-Umkehr stattfindet. Es gibt Akteure, die sehr massiv gegen Andersdenkende vorgehen und versuchen, diese einzuschüchtern. Wenn wir dann sagen, dass es Grenzen der Meinungsfreiheit gibt – etwa bei Schmähkritik oder anderen strafrechtlich relevanten Tatbeständen –, soll plötzlich die Meinungsfreiheit in Gefahr sein. Wir müssen uns immer wieder vergewissern, dass wir neutral sind und nur prüfen, ob eine Äußerung eine Meinung oder rechtswidrig ist. Aber es gibt viele eindeutige Fälle, in denen es keine Meinung mehr ist – etwa bei gefälschten Bildern oder wenn mit Chatbots massenhaft Fake-Accounts erstellt werden. Wenn wir gegen Fakes vorgehen, schützt das die Meinungsfreiheit und gefährdet sie nicht.

 

Das heißt, Sie haben keine Angst vor einem Einreiseverbot in die USA?

Das muss mir egal sein. Ich darf mich nicht einschüchtern lassen, wenn ich meine Aufgabe guten Gewissens erfülle.

 

Zum Schluss noch ein anderes Thema: Als Landesmedienanstalt sind Sie auch für Medienkompetenz zuständig. Wie stehen Sie zur Frage, ob Medienbildung ein Schulfach werden soll?

Ich gehe da von meinen eigenen Kindern aus. Für sie ist Schule oft etwas, das mit dem Alltagsleben wenig zu tun hat. Beim Thema Medienkompetenz ist es deshalb entscheidend, junge Menschen davon zu überzeugen, dass es nicht nur ein Unterrichtsfach ist, sondern mit dem eigenen Leben zu tun hat. In Bayern sagen wir seit Jahren, dass Medienkompetenz Teil des Unterrichtsplans sein soll – aber nicht als eigenes Schulfach. Im Geschichtsunterricht kann etwa die Pressebeeinflussung im Dritten Reich behandelt und mit unserem heutigen Mediensystem verglichen werden. In Ethik oder Religion kann es um KI-Themen gehen. So lässt sich Medienkompetenz in verschiedene Fächer integrieren.

 

Wie finden Sie Smartphone-Verbote an Schulen und die Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche?

An Schulen wird das sehr heterogen gehandhabt – das ist nicht gut. Hier sollten wir zu einer einheitlicheren Regelung kommen. Bei Social Media bin ich kein Freund von Verboten, weil sie oft umgangen werden und eine trügerische Sicherheit erzeugen. Wenn sich alle an ein Verbot halten und Jugendliche dann mit 14 oder 16 Jahren auf einen Schlag allen Gefahren ausgesetzt sind, ist das auch kein guter Weg. Es geht nicht ohne Medienkompetenz. Eklatant ist allerdings, dass Plattformen ihre eigenen Altersgrenzen nicht konsequent durchsetzen. Hier müssen wir sie stärker in die Verantwortung nehmen – dann müssten wir über ein schwer durchsetzbares Verbot gar nicht diskutieren.

 

 

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