Pressefreiheit
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Ermittlungen gegen Journalisten wegen Geheimnisverrats in der Vergangenheit

Der spektakulärste Fall war die «Spiegel»-Affäre von 1962.

Hamburg (dpa) - Ermittlungen gegen Journalisten sorgten mehrfach für großes Aufsehen in der Öffentlichkeit. Grund für Durchsuchungsaktionen war meist der Verdacht zur Beihilfe zum Geheimnisverrat. Der spektakulärste Fall war die «Spiegel»-Affäre von 1962. Eine Auswahl:

Mai 2006: Es wird bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) Journalisten jahrelang systematisch ausgeforscht und dabei zum Teil gravierende Rechtsverstöße begangen hat. BND-Präsident Ernst Uhrlau bittet in einer Erklärung um Entschuldigung.

September 2005: Die Staatsanwaltschaft lässt die Redaktionsräume des Magazins «Cicero» in Potsdam und die Wohnung eines Redakteurs in Berlin durchsuchen. Mehrere Datenträger werden sichergestellt. Hintergrund sind Ermittlungen wegen möglichen Geheimnisverrats. Der Journalist Bruno Schirra hatte in einem Artikel über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi aus geheimen Unterlagen des Bundeskriminalamts zitiert. Im Februar 2007 urteilt das Bundesverfassungsgericht, dass die Razzia rechtswidrig war.

August 1996: In Bremen werden Redaktionen mehrerer Zeitungen und eines Fernsehsenders durchsucht. Anlass war die Veröffentlichung eines vertraulichen Berichts des Bremer Landesrechnungshofes über ein Haushaltsdefizit in Höhe von 15 Millionen Mark (7,7 Millionen Euro) im Bildungsressort. Die Staatsanwaltschaft sucht nach Beweismitteln, die Aufschluss darüber geben, wer den Bericht den Redaktionen zugespielt hat. Im April 1998 betont das Bundesverfassungsgericht seine Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe.

Oktober 1962: Wegen des Verdachts auf Landesverrat durchsuchen Kriminalbeamte die Redaktionsräume des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» und halten sie wochenlang besetzt. Unter dem Titel «Bedingt abwehrbereit» hatte das Heft die Schwächen des NATO-Verteidigungskonzeptes offen gelegt. Herausgeber Rudolf Augstein und mehrere Mitarbeiter werden verhaftet. 1966 bestätigt das Bundesverfassungsgericht zwar die Rechtmäßigkeit der Aktion, betont aber, dass eine freie Presse für die Demokratie unentbehrlich ist.