Pressefreiheit
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"Sachsensumpf": Angeklagte Journalisten halten Vorwürfe für konstruiert

Die Anklagebehörde soll Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen zum Leipziger Kinderbordell "Jasmin" und ihren Rechercheergebnissen selbst erzeugt und konstruiert haben.

Dresden (ddp) - Die im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur sogenannten Sachsensumpf-Affäre angeklagten Journalisten halten die ihnen angelasteten Straftaten für konstruiert. In ihren Schlussworten am Donnerstag vor dem Dresdner Amtsgericht kritisierten sie die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft scharf. Zugleich warfen sie der Anklagebehörde vor, Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen zum Leipziger Kinderbordell "Jasmin" und ihren Rechercheergebnissen selbst erzeugt und konstruiert zu haben.

Die Journalisten sind ihrer Meinung nach von der Staatsanwaltschaft mit der Einleitung der Ermittlungsverfahren "kalt gestellt" worden. Sie würden verfolgt für eine "ganz normale, alltägliche journalistische Arbeit", dafür, dass sie recherchiert hätten, sagte einer der Angeklagten. Sollten sie verurteilt werden, sei dies der Versuch, die Pressefreiheit zu beschneiden. Die beiden Journalisten wollen im Fall einer Verurteilung bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.

In den vor zwei Jahren im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und bei "Zeit.de" erschienenen Artikeln ging es um zwei hochrangige Juristen, die angeblich in dem Bordell "Jasmin" verkehrt haben und von ehemaligen Prostituierten belastet worden sein sollen. Für den "Spiegel"-Artikel hatte ein dritter Journalist die Verantwortung für die fraglichen Formulierungen übernommen und eine Geldstrafe gezahlt. Angeklagt sind die beiden anderen Journalisten wegen falscher, ehrverletzender Tatsachenbehauptungen, übler Nachrede und Verleumdung.

Das Urteil wird für 13. August (8.00 Uhr) erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen von jeweils 6000 Euro, die Nebenklage eine Freiheitsstrafe. Die Verteidigung will Freisprüche erreichen.

Die Sachsensumpf-Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die Vorwürfe reichten von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution und Bandenkriminalität. Die Dresdner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, die sie dann wieder einstellte.