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Gericht verbietet Fotos von Schumachers Frau vor Krankenhaus

Die Pressekammer verurteilte die Zeitschriften "Bunte", "Neue Woche" und "Super Illu", alle aus dem Burda-Verlag, zur Unterlassung. Corinna Schumacher geht gegen zahlreiche Medien vor. Ähnliche Rechtsstreitigkeiten wie in München gibt es vor Gerichten in Köln, Hamburg und Frankfurt. Umstritten bleibt: Wo beginnt das Private bei Prominenten?

München (dpa) - Das Landgericht München hat drei Magazinen des Burda-Verlages untersagt, Fotos von Corinna Schumacher, Ehefrau des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher, zu drucken. Die Bilder zeigen Corinna Schumacher auf dem Weg ins Krankenhaus zu ihrem verletzten Mann.Die Pressekammer verurteilte die Zeitschriften "Bunte", "Neue Woche" und "Super Illu" zur Unterlassung, weil die Privatsphäre der Ehefrau des betroffen sei. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Das Urteil vom Vortag stieß auf geteilte Reaktionen.

Das "Schutzinteresse der Klägerin" überwiege im Vergleich zum Berichtsinteresse, entschied das Gericht. "Die Klägerin ist durch die Bilder in ihrer Privatsphäre betroffen. Sie wird auf dem Weg zum Krankenbett des Mannes gezeigt."

Eine Sprecherin von "Bunte" und "Super Illu" kündigte an, das Urteil werde überprüft und über eine mögliche Berufung werde entschieden. "Wir denken, dass unsere Argumentation nicht ausreichend berücksichtigt worden ist (...)."

Es geht um Bilder von Corinna Schumacher vom 3. Januar 2014. Michael Schumacher lag nach einem Skiunfall im Koma in einer Klinik im französischen Grenoble. Inzwischen wurde er in eine Reha-Klinik in Lausanne in der Schweiz verlegt.

Corinna Schumacher geht wegen Fotos vor dem Krankenhaus gegen zahlreiche Medien vor, wie ihr Frankfurter Anwalt Felix Damm der Nachrichtenagentur dpa sagte. Ähnliche Rechtsstreitigkeiten wie in München gebe es vor Gerichten in Köln, Hamburg und Frankfurt. "Der Unfall kann nicht als Aufhänger genommen werden, in die Privatsphäre einzudringen", betonte Damm.

Das Frankfurter Landgericht erließ bereits am 11. Juli eine einstweilige Verfügung gegen eine ausländische Online-Zeitung. Diese darf danach fünf Äußerungen über den Gesundheitszustand von Michael Schumacher während seines Krankentransports nicht mehr wiederholen.

Das Münchner Gericht gab Corinna Schumacher Recht. Sie habe der Veröffentlichung der Bilder nicht zugestimmt. "Das schlichte Passieren des Krankenhauseingangs unter "Blitzlichtgewitter" stimmt weder dem Fertigen noch der wahllosen Verbreitung der Aufnahmen zu." Es wiege besonders schwer, dass "das Bild fünf Tage nach dem Unfall aufgenommen ist und die Klägerin ersichtlich von dem Schicksal ihres Mannes gezeichnet ist", urteilten die Richter und sprachen von einem "voyeuristischen Charakter der Berichterstattung".

Das Urteil sei kein Meilenstein, der die bisherige Rechtsprechung zur Bildberichterstattung auf den Kopf stelle, betonte Damm. Ähnlich sieht das der Münchner Medienrechts-Professor Johannes Hager, der das Urteil in eine Reihe mit zahlreichen anderen zum Schutz der Privatsphäre von Prominenten stellte und es als richtig bezeichnete.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) schätzt das anders ein und hofft, dass betroffene Medien in Berufung gehen. "Die Entscheidung macht uns Bauchschmerzen", sagte DJV-Sprecher Hendrik Zörner. "Das ist für die Medien, wenn es Bestand hat, ein sehr negatives Urteil, denn es würde schon bedeuten, dass Prominente in entscheidenden Situationen nicht mehr fotografiert werden dürfen." Zörner sprach von einem "Freifahrtschein für Prominente", selbst darüber zu entscheiden, wann über sie berichtet wird.