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Hamburger Landgericht weist zwei Klagen von Günther Jauch wegen Hochzeitsfotos ab

Jauch hatte vom Springer Verlag und vom Ullstein Verlag je 30.000 Euro Schmerzensgeld und 100.000 Euro entgangene Lizenzgebühren gefordert. Sein Anwalt Schertz betonte, dass Jauchs Ehefrau vom selben Gericht wegen eines Hochzeitsfotos in der «Bunten» zwar keine Lizenzgebühr, aber ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen worden sei. Jauch und seine langjährige Lebensgefährtin hatten vor ihrer Trauung der Presse mitgeteilt, dass sie keine Fotoaufnahmen von ihrer Hochzeit erlauben.

Hamburg (dpa) - Das Hamburger Landgericht hat zwei Klagen von TV- Moderator Günther Jauch wegen der unerwünschten Veröffentlichung von Hochzeitsfotos in zwei Berliner Zeitungen abgewiesen. Jauchs Anwalt Christian Schertz bestätigte am Freitag eine entsprechende Meldung der «Berliner Morgenpost». Jauch hatte vom Springer Verlag und vom Ullstein Verlag je 30 000 Euro Schmerzensgeld und 100 000 Euro entgangene Lizenzgebühren gefordert. Sein Anwalt Schertz betonte, dass Jauchs Ehefrau vom selben Gericht wegen eines Hochzeitsfotos in der «Bunten» zwar keine Lizenzgebühr, aber ein Schmerzensgeld von 25 000 Euro zugesprochen worden sei.

«Wir haben in der ersten Instanz mit dieser Entscheidung gerechnet, weil wir mit der Forderung von Lizenzgebühren neue Wege gehen», sagte Schertz. Er kündigte an, Rechtsmittel gegen alle drei Urteile einzulegen. Die Frage nach den Lizenzgebühren bedürfe «möglicherweise einer höchstrichterlichen Prüfung». Der Chefredakteur der «Berliner Morgenpost», Carsten Erdmann, wertete die Entscheidung der Richter als einen «Sieg für die Pressefreiheit».

Jauch und seine langjährige Lebensgefährtin hatten vor ihrer Trauung der Presse mitgeteilt, dass sie keine Fotoaufnahmen von ihrer Hochzeit erlauben. In der Veröffentlichung der Fotos hatte das Ehepaar eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gesehen. Die Forderung nach einer Lizenzgebühr begründet Jauch-Anwalt Schertz mit dem «unerlaubten Ausschlachten der Privatsphäre» seiner Mandanten. Dem ehemaligen Bundesaußenminister Joschka Fischer war eine solche Gebühr zugesprochen worden, weil eine Zeitung mit seinem Foto unerlaubt Werbung gemacht hatte.