Recht
DPA, Newsroom

Kein Anspruch auf Auskunft über Geldverwendung von Abgeordneten

Der Bundestag muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin keine Auskunft über Sachausgaben von Abgeordneten geben. Axel Springer will das Urteil nicht akzeptieren, erklärte ein Sprecher auf Newsroom.de-Anfrage.

Berlin (dpa/Newsroom.de) - Eine solche Information würde das freie Mandat der Parlamentarier berühren, entschied der 6. Senat am Donnerstag. Damit hob das Gericht eine Entscheidung der ersten Instanz auf. (Az.: OVG 6 S 46.12)

"Bild"-Reporter Nikolaus Harbusch wollte wissen, welche Parlamentarier in diesem Jahr mehr als fünf Tablet-Computer beziehungsweise ein Smartphone aus Mitteln der so genannten Sachleistungspauschale erworben hatten. Die Bundestagsverwaltung hatte die Auskunft dazu verweigert. Jedem Abgeordneten stehen maximal 12.000 Euro im Jahr für Büroausstattung und Fahrten zu.

Das Verwaltungsgericht hatte dem Journalisten in erster Instanz recht gegeben. Gerade weil eine Kontrolle der zweckgebundenen Sachmittel wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne sie nur durch die Öffentlichkeit, informiert von der Presse, erfolgen, erklärte das Gericht.

Für einen solchen Auskunftsanspruch gebe es in dem Landespressegesetz keine einschlägige Grundlage, entschied nun das Oberverwaltungsgericht. Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit sichere lediglich einen "Minimalstandard".

Die Abgeordneten des Bundestages müssten über die Verwendung der Pauschale keine Rechenschaft ablegen. Deswegen bestehe auch keine presserechtliche Auskunftspflicht - auch nicht auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes oder der Europäischen Menschenrechtskonvention, entschieden die Richter.

Das sieht die Axel Springer AG, Herausgeberin der "Bild"-Zeitung, anders. Gegenüber Newsroom.de erklärte ein Sprecher des Berliner Medienkonzerns am Donnerstagabend, dass es das Urteil nicht akzeptieren, sondern dagegen vorgehen werde.