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Pressesprecher der Stadt Dortmund über WAZ-Chefredakteur Ulrich Reitz: "Keine Meinungsäußerung, sondern nachweislich falsche Tatsachenbehauptung"

Udo Bullerdieck, Leiter der Pressestelle der Stadt Dortmund, nimmt Stellung zur Berichterstattung auf NEWSROOM.

Dortmund - In einem Leserbrief äußert sich Udo Bullerdieck, Leiter der Pressestelle der Stadt Dortmund, zum Beitrag "DJV-Chef: Der Oberbürgermeister keilt hier aus wie ein wildes Pferd" auf NEWSROOM, dem Nachrichtenportal für Journalisten und Medienmacher.

"Ihr Beitrag ist ein prima Beispiel für die Art von Berichterstattung, gegen die wir uns erlaubt haben, uns zu wehren: schlecht bis gar nicht (gegen)recherchiert, teilweise abgeschrieben, Aussagen ungeprüft in den Raum gestellt, ohne uns Gelegenheit zu geben, unsere Sicht der Dinge dazu zu erläutern. 

So lassen Sie den Chefredakteur der Rheinischen Post zu Protokoll geben: "... dass bei der Berichterstattung (Seite 3,"Skandalstadt Dortmund") ein Punkt nicht schriftlich belegt werden konnte, deshalb habe es eine Einigung gegeben, die Kosten habe man sich geteilt".

Die Fakten sehen anders aus:  Die Rheinische Post, rp-online.de und der Kollege Thomas Reisener wurden wegen der Berichterstattung vom 16.12.2011 "Skandalstadt Dortmund" und vom 13.01.2012 "Das Netzwerk der Bauskandale" am 18.01.2012 aufgefordert, Unterlassungserklärungen abzugeben hinsichtlich der nachweislich falschen Behauptungen  

    

a) OB Sierau habe für den SPD UB Spenden von Kölbl&Kruse entgegen genommen oder von ihnen gewusst

b) K&K habe an die Stadt Dortmund/OB Sierau gespendet

c) Sierau habe am Tag nach der Wahl ein Haushaltsloch offenbart.

Nur weil die Rheinische Post dem widersprach, wurde Antrag auf einstweilige Verfügung bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg gestellt.

Am 02.02.2012 verbot das LG Hamburg durch einstweilige Verfügung, alle drei Behauptungen aufrecht zu erhalten. Die Rheinische Post gab darauf hin die Unterlassungserklärungen zu den  Punkten b) und c) ab, legte zu a) Widerspruch ein.

Nur in diesem letzten Punkt gab es schlussendlich einen Vergleich, weil das Gericht der Auffassung war, der zu Grunde liegende Bericht sei ein Grenzfall zwischen zulässiger oder unzulässiger Verdachtsberichterstattung. Verlag und Journalist erklärten sich aber dennoch bereit, auch diese Behauptung zukünftig nicht mehr aufzustellen.

Anschließend verstieß die Rheinische Post mit dem Beitrag "Tatort Dortmund: eine Stadt verschwindet" im Mai noch einmal gegen die eigene Unterlassungserklärung, was mit einer Geldstrafe in sechsstelliger Höhe bewehrt war. Wir haben das gütlich aus der Welt geschafft.

Gösmann, auch das zitieren Sie völlig unkritisch, stellt sich vor Ulrich Reitz: "...eine Meinungsäußerung ... zu beklagen, halte ich für ...geradezu erbärmlich."

Ich gehe davon aus, dass sowohl Herr Gösmann als auch Sie bis heute nicht wissen, um welche Äußerung es überhaupt ging, denn uns haben Sie dazu ja nicht befragt. Herr Reitz hat u.a. gesagt (Versprecher habe ich weggelassen): "In Dortmund musste der jetzige Oberbürgermeister die Wahl wiederholen, weil er über die Finanzsituation der Stadt falsche Angaben gemacht hat."

Dies ist keine Meinungsäußerung, sondern eine nachweislich falsche Tatsachenbehauptung.

Den Vogel schießen Sie dann im letzen Absatz ab, indem Sie ein Zitat ohne Gegenrecherche irgendwo abschreiben. Denn als es gefallen ist, waren Sie ja definitiv nicht dabei.

Gefallen ist es in einer Pressekonferenz zu Themen des Dortmunder Verwaltungsvorstandes unter Bezug auf einen einzigen Journalisten aus dem Duisburger Raum, der ohne mit Sierau (oder mit mir) überhaupt zu sprechen, ihm ein Zitat zum Radschnellweg Ruhr in de Mund gelegt hatte. Insoweit ist das Zitat mindestens völlig aus dem Zusammenhang gerissen - aber es passt ja so toll zur Geschichte.

Fazit: Auch Sie verstoßen in Ihrem Beirag in vielfacher Hinsicht gegen die einfachsten Grundregeln verantwortlicher journalistischer Arbeit.

Was mich im Moment am meisten bekümmert ist die Kritikunfähigkeit und Selbstgerechtigkeit, mit der manche in dieser Sache zu Werke gehen.

Wenn die Verwaltung Fehler macht, bekommt sie von den Medien zu Recht etwas auf die Finger. Wenn aber die Medien Fehler machen, und wir uns trauen, Ihnen etwas auf die Finger zu hauen, gibt es einen Aufschrei im Blog- und Blätterwald.

In keinem einzigen Fall haben wir auch nur ein Wort des Bedauerns, geschweige denn eine Entschuldigung ob der eigenen Fehler gehört."

Udo Bullerdieck

Leiter der Pressestelle

der Stadt Dortmund

Friedensplatz 1

44122 Dortmund