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Kurdisches Roj TV darf vorerst weitersenden

Die obersten deutschen Verwaltungsrichter legten den Fall aber zur Prüfung dem Europäischen Gerichtshof vor.

Leipzig (dpa) - Der vom Bundesinnenministerium verbotene kurdische Fernsehsender Roj TV darf vorerst in Deutschland weitersenden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach Klagen der TV-Betreiber am Donnerstag entschieden. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter legten den Fall aber zur Prüfung dem Europäischen Gerichtshof vor. Die Richter in Luxemburg sollen nun beurteilen, inwieweit das deutsche Verbot mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

Roj TV (deutsch: Der Tag) ist in Dänemark ansässig und sendet europaweit mit einer dänischen Lizenz. Nach der europäischen Fernseh-Richtlinie wäre deshalb der Nachbarstaat für die Kontrolle des Kurden-Senders zuständig.

Der 6. Senat betonte aber, dass die Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium 2008 angeführt hatte, durchaus gerechtfertigt seien. Das Ministerium wirft Roj TV vor, den illegalen Kampf der Terrororganisation PKK zu unterstützen. Damit verstoße er gegen deutsche Strafgesetze und könne auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten werden. Hätte Roj TV also seinen Sitz in Deutschland, wäre das Verbot bestätigt worden.