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Leo Kirch sieht sich in Klage gegen Deutsche Bank bestätigt

In seinem Beschluss wies das Gericht die Parteien darauf hin, dass es «nicht unproblematisch» sei, dass die Deutsche Bank keine Rückstellungen für die Schadensersatzansprüche Kirchs gebildet habe.

München/Frankfurt (dpa) - In seiner juristischen Dauerfehde mit der Deutschen Bank sieht sich der Medienunternehmer Leo Kirch durch einen Beschluss des Frankfurter Landgerichts in einem zentralen Punkt bestätigt. Wegen der Klage Kirchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse bei der Deutschen Bank setzte das Gericht für Mai eine mündliche Verhandlung an. In seinem Beschluss wies das Gericht dabei die Parteien darauf hin, dass es «nicht unproblematisch» sei, dass die Deutsche Bank keine Rückstellungen für die Schadensersatzansprüche Kirchs gebildet habe. Die Deutsche Bank wollte den Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt (Az 3-5 O 158/07), nicht kommentieren.

Kirch macht den früheren Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer und das Kreditinstitut für den Zusammenbruch seines Medienimperiums verantwortlich und will Schadenersatz in Milliardenhöhe. Der Bundesgerichtshof entschied vor gut zwei Jahren, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz von Breuer und der Deutschen Bank zusteht. In einer Zahlungsklage hatte Kirch die Summe auf 1,2 Milliarden Euro beziffert. Einschließlich Zinsen läge die Summe seiner Ansicht nach bei rund 1,6 Milliarden Euro. Inzwischen geht Kirch sogar von noch höheren Summen aus. Allerdings muss der Medienunternehmer in einem Prozess den konkreten Schaden noch nachweisen, der ihm durch Äußerungen Breuers über seine Kreditwürdigkeit entstanden sein soll, was nicht einfach werden dürfte.

Nach Einschätzung der Kirch-Seite hätte die Deutsche Bank angesichts der BGH-Entscheidung schon längst Rückstellungen bilden müssen. Daher klagten Kirch und weitere Kläger unter anderem auf Nichtigkeit des Jahresabschlusses und gegen die Dividendenausschüttung. Sie sehen sich nun durch den Hinweis im Beschluss zur mündlichen Verhandlung bestätigt. Man wolle dem Verfahrensergebnis nicht vorgreifen, sagte ein Kirch-Sprecher. Aber offensichtlich scheine sich die auch von Bilanzexperten geäußerte Auffassung durchzusetzen, dass die Deutsche Bank Rückstellungen hätte bilden müssen. Zwischen der Deutschen Bank und Kirch gibt es zahlreiche juristische Auseinandersetzungen, beide Seiten konnten in den vergangenen Jahren einzelne Etappensiege für sich verbuchen.