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dpa

Antenne Bayern: Öffentlich-rechtliche Werbung einheitlich begrenzen

Die mehrfach erhobene Forderung müsse jetzt kurzfristig „wieder auf den Tisch, um die Einnahmesituation der privaten Radioindustrie auch mittelfristig abzusichern.

München (dpa) − Angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Corona-Krise mahnt die Privatsendergruppe Antenne Bayern bundesweit einheitliche Grenzen für Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Die mehrfach erhobene Forderung müsse jetzt kurzfristig „wieder auf den Tisch, um die Einnahmesituation der privaten Radioindustrie auch mittelfristig abzusichern“, sagte Geschäftsführer Felix Kovac am Freitag in Ismaning bei München. Der Manager ist auch Vorsitzender der Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter.

 

Kovac wies darauf hin, dass sich der private Rundfunk im Gegensatz zum Öffentlich-Rechtlichen ausschließlich durch Werbung refinanzieren müsse.

 

„60 Minuten Radiowerbung pro Werktag bei den ARD-Anstalten reichen vollkommen aus“, meint Kovac. So könnten Unternehmen weiter wirksam auf den öffentlich-rechtlichen Wellen werben. Freiwerdende Budgets würden zusätzlich bei privaten Medien gebucht, die nachweislich einen wesentlichen Beitrag zur Information der Bevölkerung in der Corona-Krise leisteten, hieß es in der Mitteilung.

 

Kovac forderte zudem: „Werbung sollte nur in jeweils einem Programm pro ARD-Landesrundfunkanstalt buchbar sein und sich auf nationale Werbung beschränken.“ Einzelne ARD-Anstalten würden schon so verfahren. „Wir fordern eine vergleichbare bundesweite Regelung, aber insbesondere für Bayern.»

 

Dem Rundfunkstaatsvertrag zufolge können die Bundesländer den Landesrundfunkanstalten im Radio im Jahresschnitt werktags bis zu 90 Minuten Werbung erlauben. Zudem gibt es einen Bestandsschutz für ältere Regelungen.