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Beschlagnahme des Journals "Zeitungszeugen" war wohl rechtswidrig

Wegen des Verdachts der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie einer Urheberrechtsverletzung wurde damals gegen den britischen Verlag Albertas Limited ermittelt.

München (dpa) - Die Beschlagnahmung einer Auflage der historischen Wochenzeitschrift "Zeitungszeugen" war möglicherweise rechtswidrig. Dieser Auffassung war das Oberlandesgericht München in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag. Der Herausgeber des Journals pocht auf Entschädigung durch den Freistaat Bayern. Von der zweiten Auflage der "Zeitungszeugen" mit Beilage des NS-Propagandablatts "Völkischen Beobachter" waren 2009 bundesweit rund 12 000 Exemplare beschlagnahmt worden.

Wegen des Verdachts der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie einer Urheberrechtsverletzung wurde damals gegen den britischen Verlag Albertas Limited ermittelt. Das Verfahren ging auf eine Anzeige des Freistaats zurück, der die Lizenzrechte hält. Den Beschluss zur Beschlagnahme hatte das Münchner Landgericht später aufgehoben. Damit steht laut OLG nachträglich "ein rechtswidriger Eingriff ins Eigentum des Verlags" fest. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich am 19. Dezember zu rechnen.

In erster Instanz war der Entschädigungsanspruch des Verlags grundsätzlich bejaht worden - jedoch ohne Festsetzung eines Betrags. Der britische Herausgeber Peter McGee stellt sich wegen des entstandenen Imageschadens gut 2,6 Millionen Euro vor. McGee will mit der Verbreitung von Nachdrucken damaliger Zeitungen die unmittelbare Begegnung mit Dokumenten aus der NS-Zeit ermöglichen. Sie liegen einem Mantelteil bei, in dem Historiker das Material einordnen und kommentieren.