Vermischtes
Newsroom – Georg Taitl

Bundesverwaltungsgericht prüft „Compact“-Verbot

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandeln Richter, ob das 2024 von der Bundesregierung verbotene Magazin endgültig eingestellt werden muss.

Leipzig – Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, wurde das Magazin „Compact“ im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium verboten, weil es laut Verfügung „offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagiert“ und als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ gilt. Im Eilverfahren hoben Leipziger Richter das Verbot jedoch vorläufig auf, da sie Zweifel an der Verhältnismäßigkeit hatten – das Blatt darf seither unter Auflagen weiter erscheinen.

 

Heute, Dienstag, um 10 Uhr beginnt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Hauptverhandlung, in der endgültig geprüft wird, ob das Verbot rechtmäßig ist. Zeit Online berichtet, dass das Verfahren drei Tage dauert und im Zentrum steht, ob die Äußerungen und Aktivitäten des Magazins über geschützte Meinungsfreiheit hinausgehen und eine konkrete Gefährdung für die demokratische Ordnung darstellen.

 

Auch Deutschlandfunk weist darauf hin, dass das Gericht die Argumente des Bundesinnenministeriums und des „Compact“-Teams eingehend abwägen wird. Dabei geht es besonders um den hohen Stellenwert der Pressefreiheit: Ein Vereinsverbot dürfe nicht unverhältnismäßig in dieses Grundrecht eingreifen. Sollte das Gericht dem Verbot diesmal zustimmen, müsste „Compact“ sein Print- und Onlineangebot einstellen.

 

Hinter dem Verfahren steht der Vorwurf, „Compact“ verbreite verfassungsfeindliche Inhalte und heize Hass gegen Minderheiten an. Der Chefredakteur Jürgen Elsässer und das Verlagsteam berufen sich dagegen auf den Schutz grundgesetzlich garantierter Meinungs- und Pressefreiheit. Beobachter rechnen mit einem wegweisenden Urteil, das über die Grenzen der Pressefreiheit in Deutschland entscheiden könnte.

 

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird voraussichtlich noch in dieser Woche verkündet.