Vermischtes
DAPD

Dreieinhalb Jahre Haft in Telekom-Spitzelaffäre

Ex-Sicherheitschef spionierte Telefonverbindungen von Journalisten und Gewerkschaftern aus.

Bonn (dapd). Im Prozess um die Bespitzelungsaffäre bei der Deutschen Telekom hat das Landgericht Bonn am Dienstag den früheren Sicherheitschef des Konzerns zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige das Fernmeldegeheimnis verletzt und Telefonverbindungen von zahlreichen Personen - überwiegend Gewerkschafter, Aufsichtsräte und Journalisten - ausspioniert hatte. Zudem habe Klaus Dieter T. sich der Untreue und des Betrugs schuldig gemacht. Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Zwtl: Richter sieht "massivste Straftaten"

Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff kritisierte in seiner Urteilsbegründung die Geschehnisse innerhalb der Telekom scharf. "Was hier passiert ist, ist keine Affäre, es sind massivste Straftaten", sagte Reinhoff. So habe der Angeklagte für mehrere Personen eine umfassende Erfassung von Festnetz- und Mobilfunkverbindungen angeordnet. Damit sollte herausgefunden werden, wie interne Informationen an die Presse gelangt waren. Der Richter bezeichnete dieses Vorgehen als "reine Selbstjustiz".

In einem weiteren Schritt wurde die Erfassung von Verbindungsdaten auf einen größeren Kreis ausgeweitet - zu vorbeugenden Zwecken und unbefristet. Dabei rückten Journalisten ins Visier, die potenziell über die Telekom berichten könnten. Diese Schritte seien "noch ungeheuerlicher", sagte Reinhoff.

Der Angeklagte wurde in insgesamt sieben Fällen wegen Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis verurteilt. Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann Gelder des Konzerns in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte. Dabei machte er sich der Untreue und des Betruges schuldig. In einem Fall überwies sich der 60-Jährige 175.000 Euro auf sein Privatkonto und beschaffte sich damit unter anderem Unterhaltungselektronik und Möbel. Zudem beglich er eigene Schulden.

Zwtl: Kritik an firmeninternen Regelungen

Auch wenn das Gericht die Verantwortung für die Straftaten beim Angeklagten sah, kritisierte es auch die firmeninternen Vorgehensweisen bei der Affäre. Immer wieder betonte der Richter, dass es die Telekom seinem Sicherheitschef "mehr als einfach gemacht" habe. Mit einem Verweis darauf, dass Schritte mit dem damaligen Vorstand abgesprochen seien, habe T. vieles machen können.

Ursprünglich waren in dem Prozess vier Männer angeklagt. Gegen einen Berliner Unternehmer wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen jedoch abgetrennt. Gegen zwei weitere ehemalige Telekom-Beschäftigte wurde der Prozess wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

In dem Prozess hatte auch der frühere Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke als Zeuge ausgesagt. Dabei bestritt Ricke, einen Auftrag zur illegalen Auswertung von Telefonverbindungsdaten gegeben zu haben.