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Newsroom – Georg Taitl

EGMR weist Beschwerden gegen BND-Überwachung zurück – Quellenschutz bleibt ungeklärt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Beschwerden gegen die Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst für unzulässig erklärt. Ob die Überwachung journalistischer Kommunikation mit den Menschenrechten vereinbar ist, ließ das Gericht offen.

Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerden von Reporter ohne Grenzen (RSF) und Rechtsanwalt Niko Härting gegen die strategische Überwachung grenzüberschreitender Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für unzulässig erklärt. Wie RSF mitteilt, hat das Gericht damit keine inhaltliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überwachung getroffen.

 

Der EGMR begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Beschwerdeführer den innerstaatlichen Rechtsweg nicht ausgeschöpft hätten. Er verwies auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei der G10-Kommission, die für die Kontrolle nachrichtendienstlicher Überwachungsmaßnahmen zuständig ist. RSF hält diesen Rechtsschutz für unzureichend und verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2024.

 

Für Journalistinnen und Journalisten bleibt damit die Frage offen, wie vertrauliche Kommunikation mit Informanten wirksam vor staatlicher Überwachung geschützt werden kann. „Ohne geschützte Quellen gibt es keine verlässlichen Informationen, und die braucht eine Demokratie gerade in Zeiten hybrider Bedrohungen“, erklärte Christian Mihr für Reporter ohne Grenzen. Die Organisation fordert eine wirksamere Kontrolle der Nachrichtendienste.

 

Unabhängig von der aktuellen Entscheidung sind weitere Beschwerden von RSF beim EGMR anhängig. Sie richten sich gegen die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Staatstrojanern und die strategische Fernmeldeaufklärung des BND. Das Gericht hatte die Beschwerden im Juni 2026 der Bundesregierung zur Stellungnahme übermittelt.

 

 

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