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Fall Jan Philipp Burgard: Gesundheit im Fokus, juristische Schritte geprüft

Fall Jan Philipp Burgard: Gesundheit im Fokus, juristische Schritte geprüft Jan Philipp Burgard (Foto: IMAGO / teutopress)

Sein Anwalt verweist auf schwere Herzoperation – Medienberichte bleiben weiter umstritten.

Berlin – Wie es im Fall des Journalisten Jan Philipp Burgard weitergeht, ist derzeit offen. Anfang Februar teilte sein Anwalt Christian Oliver Moser auf Anfrage mit, dass die Gesundheit seines Mandanten „derzeit absoluten Vorrang vor allen anderen Themen hat“, schreibt Chefredakteur Markus Wiegand im aktuellen „kress pro“.

 

Einen Tag zuvor hatte ein Medizinprofessor und Freund Burgards Bilder einer „seltenen und komplexen herzchirurgischen OP“ auf LinkedIn geteilt. Damit wurde die Schwere der Erkrankung des Journalisten unterstrichen.

 

Bereits Mitte Januar hatte Axel Springer bekannt gegeben, dass Burgard aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Welt-TV-Chef ruhen lässt. Wenige Tage später berichteten verschiedene Medien, dass Axel Springer einen Vorfall auf der Weihnachtsfeier untersuche. Correctiv schrieb, Axel Springer habe Burgard nach einem Gespräch mitgeteilt, „er solle seinen Posten als Chefredakteur räumen“. Burgard habe den Vorstand „kurz vor der öffentlichen Verkündigung seines Abtritts gebeten, einigermaßen gesichtswahrend seinen Hut nehmen zu dürfen“.

 

Anwalt Christian Oliver Moser hatte bereits vor entsprechenden Veröffentlichungen presserechtliche Warnschreiben versandt und darauf hingewiesen, dass Burgard krank sei und dies belegen könne. In einem weiteren Schreiben erklärte er zudem, dass es auf der Weihnachtsfeier nicht zu Ereignissen gekommen sei, wie sie ansatzweise behauptet wurden.

 

Auf Anfrage teilte Moser mit, man sei „erfolgreich gegen einzelne Medien (z. B. ntv) vorgegangen und konnten bei diversen Medien eine Änderung der ursprünglich geplanten Berichterstattung bewirken“. Ob auch gegen die „New York Times“ juristisch vorgegangen werde, ließ er offen. Wegen der „potentiell lebensbedrohlichen, schweren Herzoperation“ habe er dies noch nicht mit seinem Mandanten besprechen können. Ein mögliches Verfahren gegen die „New York Times“ sei „relativ komplex und kostenintensiv, zumal hier US-amerikanische Kollegen zu involvieren sind“.

 

Offen ist zudem, ob Burgard gegen die Berichterstattung von Correctiv vorgehen wird. Das Recherchenetzwerk hat nach eigenen Angaben bislang keine Unterlassung abgegeben und sieht sich rechtlich im Recht. „Der Anwalt von Herrn Burgard hat gegenüber der dpa rechtliche Schritte gegen Behauptungen angekündigt, die in unserem Text gar nicht enthalten waren – konkret etwa angebliche ,Belästigung‘ oder ,Übergriffigkeit‘ auf der Weihnachtsfeier. Da in unserer Berichterstattung keine Anhaltspunkte für die erhobenen Einwände vorlagen, wurde das Unterlassungsschreiben von uns nicht berücksichtigt“, teilte Correctiv auf Anfrage mit.

 

Bereits vor mehr als einem Jahr hatte Correctiv über einen anderen Fall berichtet, in dessen Verlauf der WDR eine Ermahnung ausgesprochen hatte. Damals habe sich Burgard nach dem Empfinden einer jungen Journalistin unangemessen verhalten. Auch damals habe ein anderer Anwalt unter Verweis auf Burgards Persönlichkeitsrecht vor einer Berichterstattung gewarnt, jedoch anschließend keine rechtlichen Schritte eingeleitet.

 

Must-Reads im aktuellen „kress pro“

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