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Freispruch im Dresdner Journalistenprozess in Sicht

Den beiden Angeklagten wird üble Nachrede bei ihren Recherchen zum "Sachsensumpf" vorgeworfen.

Dresden (dapd-lsc). Im Berufungsverfahren gegen zwei über den sogenannten Sachsensumpf berichtende Journalisten hat das Dresdner Landgericht eine Freispruch-Absicht erkennen lassen. Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler bekräftigte schriftlich seine bereits am Montag mündlich geäußerte Auffassung, "dass sich die beiden das Verfahren betreffenden Artikel jedenfalls im Bereich der zulässigen Verdachtsberichterstattung bewegt haben".

Demgegenüber beharrt Staatsanwalt Christian Kohle auf seiner Berufung und wendet sich gegen einen schnellen Verfahrensabschluss. Er will noch mindestens einen Zeugen hören und weitere Schriftstücke in die Beweisaufnahme einführen.

Den beiden Angeklagten wird üble Nachrede bei ihren Recherchen zum "Sachsensumpf" vorgeworfen.