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Gerhard Delling unter Druck: Landgericht prüft Mittäterschaft im Block-Fall

Gerhard Delling unter Druck: Landgericht prüft Mittäterschaft im Block-Fall Gerhard Delling (Foto: WDR/Herby Sachs)

Im Verfahren um die mutmaßliche Entführung zweier Kinder durch Christina Block rückt nun auch der ehemalige Sportmoderator stärker ins Visier der Justiz. Das Landgericht Hamburg hat das Hauptverfahren eröffnet .

Hamburg – Der Strafprozess gegen die Hamburger Steakhaus-Erbin Christina Block wegen des Vorwurfs der Kindesentführung wird am 11. Juli 2025 vor dem Landgericht Hamburg beginnen. Dies berichtet der „Spiegel“. Unter den Angeklagten ist auch der langjährige ARD-Sportmoderator Gerhard Delling.

 

Nach Angaben des „Spiegel“ hat die Jugendschutzkammer des Landgerichts Hamburg die Anklage der Staatsanwaltschaft am Dienstag zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Beschluss liegt dem Nachrichtenmagazin nach eigenen Angaben vor.

 

Christina Block, 52, wird demnach beschuldigt, die Entführung von zwei ihrer vier Kinder beauftragt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte Mitte April 2025 Anklage gegen Block und sechs weitere Personen erhoben. Unter ihnen ist auch Blocks Lebensgefährte, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling. Die Ermittler werfen Christina Block und zwei weiteren Angeklagten schwere Entziehung Minderjähriger, gefährliche Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung vor. Den übrigen vier Angeklagten, darunter Delling, wird in der Anklage jeweils Beihilfe zu den Straftaten vorgeworfen.

 

Sowohl Christina Block als auch Gerhard Delling weisen die Vorwürfe zurück. Blocks Anwalt teilte in der Vergangenheit mehrfach mit, seine Mandantin habe „den Auftrag“ zur Entführung ihrer Kinder „nicht erteilt und wäre dazu niemals bereit gewesen“. Dellings Verteidiger nannte die Anklagepunkte „rechtlich unzutreffend“.

 

„Das Landgericht scheint dessen Rolle aber schon jetzt strenger zu bewerten als die Staatsanwaltschaft: In der Anklageschrift wurde Delling noch der Beihilfe beschuldigt; aus Sicht der Strafkammer des Landgerichts könnte er auch als Mittäter zu bestrafen sein“, schreibt Christopher Piltz im „Spiegel“.