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Gericht bestätigt Verletzung der Menschenwürde durch RTL

Ein Amateurfunker hatte Bilder einer im Schlafzimmer des alten Mannes angebrachten Videokamera aufgefangen, auf denen die Misshandlungen eines Mannes durch seine Pflegerin zu sehen waren. Die Bilder hatte er RTL zur Verfügung gestellt.

Lüneburg (dpa) - Der Fernsehsender RTL hat mit einem Bericht über die Misshandlung eines hilflosen alten Mannes nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg die Menschenwürde verletzt. Das OVG bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, wonach es kein berechtigtes Interesse gegeben habe, die Leiden des Opfers in den Sendungen im Jahr 2004 ausführlich zu zeigen. Wie das OVG am Donnerstag mitteilte, sei die Zulassung der Berufung deshalb abgelehnt worden (Az: 10 LA 101/07).

Mit dem Gang vor Gericht hatte RTL sich gegen eine Beanstandung der Sendungen durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) gewehrt. Ein Amateurfunker hatte Bilder einer im Schlafzimmer des alten Mannes angebrachten Videokamera aufgefangen, auf denen die Misshandlungen des Mannes durch seine Pflegerin zu sehen waren. Die Bilder hatte er RTL zur Verfügung gestellt.