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KNA

Gericht: Faeser-Meme eines AfD-nahen Mediums nicht strafbar

Wegen eines manipulierten Fotos der früheren Bundesinnenministerin war der Chefredakteur des „Deutschland-Kuriers“ verurteilt worden. Nun wurde das Urteil aufgehoben – mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft.

Bamberg (KNA) – Das Landgericht Bamberg hat die Verurteilung eines Journalisten wegen eines Memes über die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgehoben. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Mittwoch. Der Chefredakteur des AfD-nahen Magazins „Deutschland-Kurier“, David Bendels, war im April vergangenen Jahres vom Amtsgericht Bamberg wegen Verleumdung verurteilt worden.

 

Bendels hatte im Februar 2025 ein manipuliertes Foto der damaligen Innenministerin auf der Online-Plattform X geteilt. Auf dem Foto hielt Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Dass es sich um eine digitale Manipulation handelte, hatte Bendels nicht kenntlich gemacht. Auf der Originalversion des Fotos hatte Faeser ein Schild mit einer Botschaft zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus hochgehalten.

 

Fotomontage fällt unter Meinungsfreiheit

Wegen Verleumdung war Bendels vom Amtsgericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde nun vom Landgericht aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts ist die Fotomontage durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

 

In der Verhandlung hatte nicht nur Bendels auf einen Freispruch plädiert. Auch die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte ihre Einschätzung in dem Fall inzwischen geändert und eine Aufhebung des ursprünglichen Urteils beantragt. Darüber hatte der „Tagesspiegel“ bereits im Vorfeld der Verhandlung am Dienstag berichtet.

 

 

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