Vermischtes
Newsroom – Tim Gieselmann

Gericht untersagt „stern“ Berichterstattung über Stefan Kuntz

Das Gericht sieht die Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung als nicht erfüllt an.

Hamburg – Das Landgericht Hamburg hat dem „stern“ die Berichterstattung über Stefan Kuntz untersagt.

 

Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung. Die Redaktion darf den Verdacht, dass der frühere HSV-Sportvorstand fünf Frauen sexuell belästigt habe, nicht mehr verbreiten. Dem Text fehlen laut Gericht Beweise. Er stütze sich im Kern auf Aussagen einer Anwältin, die keine eigenen Wahrnehmungen geteilt habe. Zudem sei die Zahl von fünf Frauen nicht belegt.

 

„Bild“ hatte am 11. Januar zuerst über die Vorwürfe berichtet und ebenfalls vor dem Landgericht gegen Kuntz verloren. Axel Springer hat bereits Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Dieser Weg steht auch dem „stern“ offen.

 

Die Anwälte Christian Schertz und Nicolas Jim Nadolny, die Kuntz vertreten, verweisen in ihrer Mitteilung explizit auf „stern“-Chefredaktionsmitglied Giuseppe Di Grazia. Das Magazin müsse sich fragen lassen, wie es komme, dass die von ihm „als Autor mitverantwortete Berichterstattung nicht einmal die absoluten rechtlichen Mindeststandards gewahrt hat“.

 

 

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