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Hintergrund: Wie sich ARD, ZDF und Deutschlandradio finanzieren

Die GEZ, die bald "Beitragsservice" heißen wird, soll Staatsferne garantieren.

Köln (dapd) - Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hierzulande dick im Geschäft. 7.545.319.267,76 Euro - so viel Geld zahlten die Bürger allein im Jahr 2010 an ARD, ZDF und das Deutschlandradio samt den Dritten Programmen, Digitalkanälen, Hörfunkwellen und Internetseiten. Doch auch wenn diese 7,5 Milliarden Euro vom Volk kommen: Staatsgeld ist das nicht. Dafür sorgt in Deutschland eine besondere Konstruktion.

Die Politik hat sich bewusst dafür entschieden, den öffentlichen Rundfunk nicht auf Steuern zu fußen. Das Finanzamt sammelt es daher nicht ein. Für die Programme von ARD, ZDF und das Deutschlandradio zahlen dennoch letztlich die Bürger: über Rundfunkgebühren.

Die Rundfunkgebühren sind mit wenigen Ausnahmen für alle Pflicht, weil die für das Rundfunkrecht zuständigen Bundesländer dafür einen entsprechenden Gebührenstaatsvertrag verabschiedet haben. Das Geld sammelt aber letztlich keine staatliche Stelle ein, sondern eine gemeinsame Einrichtung der Sender: die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

Der Einheitspreis für ARD und ZDF kommt

Derzeit muss zahlen, wer ein "Rundfunkempfangsgerät" bereitstellt, also schlicht besitzt. Dabei ist unter anderem egal, ob es überhaupt an eine Antenne oder eine Satellitenschüssel angeschlossen ist. Auch Geräte, die auf dem Dachboden oder im Keller stehen, müssen bei der GEZ angemeldet werden. Pro Privatperson werden dann mindestens 5,76 Euro pro Monat fällig, wenn der "Rundfunkteilnehmer" nur Radio hört. Sieht er auch fern, dann verlangt die GEZ 17,98 Euro im Monat.

Seit 2004 fallen auch für internetfähige Computer und Handys GEZ-Gelder an, weil damit etwa Mediatheken der Sender angesteuert werden können. Ein Unterschied, der bald wegfällt: Zum Januar 2013 werden die Rundfunkgebühren abgeschafft. Auf Druck der EU-Kommission kommt ein sogenanntes Beitragsmodell. Zahlen müssen dann alle - ob sie Rundfunkgeräte haben oder nicht. Auch eine Rabattierung für TV-Verweigerer fällt weg. Der Einheitspreis für ARD und ZDF kommt.

Über die Beitragshöhe entscheidet nicht die Politik

Über die Höhe der bisherigen Rundfunkgebühr und künftigen -beiträge entscheidet zunächst die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Wollen die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Geld, etwa einen Ausgleich für die Inflation und einen Ausgleich für teure Umrüstungen wie für das hochauflösende Fernsehen, so müssen sie ihren "Mehrbedarf" bei der KEF anmelden. Sie prüft, rechnet gegen und gibt den Ländern dann eine entsprechende Empfehlung. Die letzte Entscheidung liegt bei den Landesparlamenten.

Der erste Rundfunkbeitrag wird der letzten Rundfunkgebühr entsprechen: die Höhe bleibt bei 17,98 Euro.

Die KEF will erst einmal abwarten, wie sich die Neuerungen bei den Zahlungspflichten auf die Einnahmen der Sender auswirken. Gehen sie zurück, droht eine Erhöhung. Steigen sie aber, dann könnte der TV-Beitrag sogar sinken.