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Jan Böhmermann und sächsischer Imker streiten vor Gericht

Jan Böhmermann und sächsischer Imker streiten vor Gericht Jan Böhmermann (Foto: ZDF)

Was darf Satire? Das will ein Imker aus Meißen juristisch geklärt haben. Er wurde in der TV-Sendung „Magazin Royale“ zum Thema und hat den Spieß umgedreht − der Moderator sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Dresden (dpa) − TV-Satiriker Jan Böhmermann will einem Imker aus Meißen die Werbung mit seinem Namen und seinem Bild für bestimmte Honigprodukte verbieten. Der Unternehmer, der zuvor unfreiwillig in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vorgekommen war, hat eine Unterlassungserklärung abgelehnt. Darum klagte Böhmermann. Am Dienstag trafen sich dessen Anwälte und der Bienenzüchter im Dresdner Landgericht zunächst zum Gütetermin. Ein Vergleich gelang vor der Zivilkammer nicht, nun soll am 8. Februar ein Urteil verkündet werden.

 

Böhmermann sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil auf einem Plakat im Supermarkt mit seinem Konterfei und Namen für einen „Beewashing-Honig“ geworben wird. Dieses Produkt habe der Bienenzüchter entwickelt, nachdem der Moderator in der Sendung am 3. November 2023 den sächsischen Unternehmer benannt und ohne Einverständnis auch dessen Bild gezeigt habe, beschrieb die Richterin den Sachverhalt. Es sei in der Sendung um Kritik an Firmen gegangen, die unter Ausnutzung von Unwissenheit mit Patenschaften für Honigbienen Geld machten. Sie würden damit „Beewashing“ als eine Form des Greenwashings betreiben − ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Begriff für Bienen, so der Tenor des Fernsehbeitrags.

 

Warum Jan Böhmermann zwar investigativen Journalismus macht, ihm aber eine Fehlerkultur fehlt.

 

Der Imker habe versucht, mit dem Honig „auf gleicher Ebene in satirischer Form“ zu reagieren. Wegen eines Werbeplakats mit Foto von Böhmermann aus der betreffenden Sendung wurde er daraufhin verklagt. Es sei angesichts der Bekanntheit des Klägers eindeutig erkennbar, dass es sich um Satire handelt, argumentierte der Verteidiger: Sein Mandant bewerbe das Produkt mit einer Figur, die ihn Wochen zuvor „durch den Kakao“ gezogen habe, und spiele damit den Ball zurück.

 

Aus Sicht der Gegenseite wird der Eindruck erweckt, dass ihr Mandant für das Produkt wirbt. Die Nutzung des Begriffs dafür werde nicht angegriffen. Aber Namen und Bildnis Böhmermanns würden rechtswidrig für Werbung verwendet, sagte der Anwalt. Nicht alle Menschen würden ihn oder seine Sendung kennen und das Plakat als eine vermeintlich satirische Auseinandersetzung ansehen. Ein unvoreingenommener Betrachter sehe ein Produkt, das von dem Abgebildeten empfohlen oder im Merchandising vertrieben werde. Es gehe darum, „dass diese Bewerbung aufhört“.

 

Der Imker will eine Grundsatzentscheidung für Betroffene von Satire. Das Format der Sendung nenne sich Investigationssatire und sei durch diese Mischform „nahezu unangreifbar“, begründete dessen Anwalt. Ob der Versuch seines Mandanten, sich durch einen „satirisch-werblichen Gegenschlag“ unmittelbar zu rehabilitieren, „zulässig ist und wo die Grenzen da liegen, ist eine hochspannende Frage, die der BGH bisher noch nicht beantwortet hat“.

 

Der Imker zeigte sich enttäuscht, dass Böhmermann nicht vor Gericht erschien. Der habe ihn gegen seinen Willen in die Sendung gezogen, vor ein Millionenpublikum. Wenn gesagt werde, die Bienenpatenschaft sei Betrug, „dann ist das Vertrauen zerstört in diesen Betrieb, dann kauft keiner den Honig“. Der Moderator könnte gern mal einen Tag bei ihm mitarbeiten, „um das, was er so pauschal beurteilt“, zu erleben.