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Newsroom – Georg Taitl

Meta will auf gesamte Verlagsarchive zugreifen: Verbände warnen vor Folgen für den Journalismus

Eine neue Vertragsklausel soll Meta ermöglichen, journalistische Inhalte weit über einzelne Facebook- und Instagram-Posts hinaus kommerziell zu nutzen. BDZV und MVFP fordern die EU-Kommission auf, die Regelung vor ihrem Inkrafttreten am 30. Oktober zu stoppen.

Berlin – Meta will künftig nicht nur Inhalte nutzen, die Verlage selbst auf Facebook und Instagram veröffentlichen, sondern auch deren externe Websites und Archive automatisiert durchsuchen und auswerten dürfen. Darauf weisen der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) in einer gemeinsamen Mitteilung hin. Die Verbände warnen vor weitreichenden Folgen für die Kontrolle über journalistische Inhalte und deren kommerzielle Verwertung.

 

Hintergrund ist eine für den 30. Oktober 2026 angekündigte Änderung der Geschäftsbedingungen von Meta. Nach Darstellung der Verbände soll Meta künftig die mit Verlagsbeiträgen verknüpften Domains, Webseiten und URLs automatisiert durchsuchen, indexieren, zwischenspeichern, sammeln, analysieren und regelmäßig aktualisieren dürfen. Das würde nicht nur aktuelle Artikel betreffen, sondern auch ältere Recherchen, Bilder, Videos, Audioangebote, Datenbanken und weitere redaktionelle Inhalte.

 

Journalistische Inhalte für Meta-Produkte

Die erfassten Inhalte sollen nach Angaben der Verbände für die Entwicklung, Verbesserung und Erforschung von Werbe- und Geschäftsprodukten Metas verwendet werden dürfen. Damit gehe die geplante Regelung deutlich über die bisherige Lizenz hinaus, die sich im Wesentlichen auf Inhalte beziehe, die Verlage selbst auf Meta-Plattformen teilen oder hochladen.

 

Auch wenn das Training von KI-Modellen in der jüngsten Fassung der Klausel nicht mehr ausdrücklich genannt werde, sei eine solche Nutzung nach Auffassung der Verbände nicht ausgeschlossen. Zudem könnten journalistische Inhalte weiterhin für KI-Anwendungen wie semantische Suche, automatisierte Zusammenfassungen, Empfehlungssysteme oder Retrieval-Augmented Generation verwendet werden.

 

Für Redaktionen und Verlage stellt sich damit die Frage, in welchem Umfang sie künftig noch kontrollieren können, wie ihre journalistischen Inhalte außerhalb der eigenen Angebote genutzt werden.

 

Verbände sehen Verstoß gegen EU-Recht

„Meta will künftig die vollständigen Websites und Archive der Verlage automatisiert erfassen, kopieren, abspeichern und für eigene, automatisierte sowie nicht-automatisierte kommerzielle Produkte auswerten“, kritisieren die Verbände des Bündnisses Zukunft Presse.

 

BDZV und MVFP sehen darin einen Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA). Nach Artikel 6 Absatz 12 müsse Meta als sogenannter Gatekeeper für Facebook und Instagram faire, angemessene und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen gewährleisten.

 

Die Verbände werfen Meta vor, die Nutzung seiner Plattformen an die Einräumung zusätzlicher Rechte an journalistischen Inhalten zu koppeln. Verlage müssten demnach nicht nur die für ihre Beiträge auf Facebook und Instagram erforderlichen Nutzungsrechte gewähren, sondern auch den Zugriff auf Inhalte erlauben, die ausschließlich auf ihren eigenen Websites veröffentlicht wurden.

 

Einmal erfasste Inhalte kaum zurückzuholen

Besonders problematisch ist aus Sicht der Verbände die mögliche dauerhafte Speicherung journalistischer Inhalte. Automatisierte Crawler könnten innerhalb kurzer Zeit umfangreiche Artikelbestände erfassen und in Suchindizes, Datenbanken oder KI-Systeme übernehmen.

 

Nach einer solchen Verarbeitung lasse sich nicht mehr zuverlässig nachvollziehen, welche Inhalte in welche Systeme gelangt seien, welche weiteren Ergebnisse daraus entstanden seien und ob sämtliche Kopien tatsächlich gelöscht wurden.

 

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