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dpa

Presseausweis-Streit: Klage von Fachjournalistenverband abgewiesen

Der Verband hatte verlangt, dass das Land die von ihm ausgestellten Ausweise genauso behandeln müsse wie den bundeseinheitlichen Presseausweis, den etwa die Berufsverbände ausstellen.

Münster (dpa) - Im Streit um Presseausweise ist ein Fachjournalistenverband mit seiner Berufungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in dem Bundesland wies die Berufung am Donnerstag ab, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Verband hatte verlangt, dass das Land die von ihm ausgestellten Ausweise genauso behandeln müsse wie den bundeseinheitlichen Presseausweis, den etwa die Berufsverbände ausstellen. Darauf ist unter anderem vermerkt, dass der Ausweisinhaber bei der Wahrnehmung seines Auskunftsrechts gegenüber Behörden unterstützt werden soll. Diesen von der Innenministerkonferenz unterschriebenen Zusatz tragen die Fachjournalisten-Presseausweise nicht.

 

Weil keine der Streitparteien anwesend war, hatte es am Donnerstag keine mündliche Verhandlung oder Urteilsbegründung gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage abgewiesen: Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. Im Gegensatz zu ihr stellten die anerkannten Verbände Presseausweise ausschließlich an Journalisten aus, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielten.

 

Der Verband hatte bei der zuständigen Kommission des Presserats einen Antrag gestellt, ebenfalls den bundeseinheitlichen Presseausweis beantragen zu können. Das war nach Gerichtsangaben 2017 abgelehnt worden. Eine Klage gegen diese Entscheidung ist laut NRW-Gerichtssprecher beim Verwaltungsgericht in Berlin anhängig.