Vermischtes
Newsroom – Björn Czieslik

Presserat rügt Bild.de und „Berliner Zeitung“

Beanstandet wurden Verstöße gegen den Opfer- und Persönlichkeitsschutz.

Berlin – Der Deutsche Presserat spricht Rügen gegen Bild.de und die „Berliner Zeitung“ aus. Das Springer-Portal habe mit der Veröffentlichung des Fotos eines verunglückten Feuerwehrmannes gegen den Opferschutz verstoßen. Dabei sei unerheblich, dass die Feuerwehr selbst ein Bild des Mannes veröffentlicht hatte. Dies lasse nicht auf eine Einwilligung der Angehörigen für eine Veröffentlichung in der Presse schließen.


Die „Berliner Zeitung“ habe mit einem Artikel über das Sozialamt Spandau den Persönlichkeitsschutz einer Behördenmitarbeiterin verletzt. Die Redaktion nannte die Sachbearbeiterin namentlich, wofür laut Beschwerdeausschuss kein öffentliches Interesse bestand. Ihr Verhalten sei der Behörde zuzurechnen, da sie keine hervorgehobene Stellung innehabe.

 

 

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