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dpa

Prozess gegen Ex-Radiomoderator − Geständnis des Mitangeklagten

Umfassende Geständnisse können eine spürbare Milderung der Strafe bringen. Darauf machte am Dienstag der Richter am Landgericht Rostock aufmerksam. Ein Angeklagter im Betrugsprozess gegen einen Radiomoderator hielt sich daran und machte reinen Tisch.

Rostock (dpa) - Mit einem umfangreichen Geständnis des Mitangeklagten ist am Dienstag der Prozess um manipulierte Gewinnspiele gegen einen früheren Rostocker Radiomoderator fortgesetzt worden. Detailliert berichtete der 39-Jährige vor dem Landgericht Rostock, wie er zusammen mit dem 42-jährigen Radiomoderator zwischen 2008 und 2010 solche Höreraktionen des Senders Ostseewelle Hitradio MV manipulierte. Er sei mit „großer Tragweite“ in das Geschehen involviert gewesen.

 

Laut Anklage war dabei ein Schaden von rund 75 000 Euro entstanden. Mehr als 61 000 Euro seien an die beiden Angeklagten geflossen, der größte Teil an den Moderator selbst. Der Anwalt des Moderators kündigte für die Verhandlung am 10. März eine Erklärung seines Mandanten an.

Der Mitangeklagte gestand, in seinem Bekannten- und Freundeskreis die entsprechenden Leute für die Teilnahme an den Gewinnspielen organisiert zu haben. Dem Moderator waren laut Anklage deren Rufnummern bekannt, und er konnte sie auf einem Monitor im Sendestudie erkennen und auswählen. „Das war von Anfang bis Ende durchgeplant“, sagte der 39-Jährige. Die Gewinnspielteilnehmer hätten von den geplanten Manipulationen gewusst. Alle hätten zugestimmt.

Er sei dem Moderator zu dieser Zeit praktisch hörig gewesen und habe vieles mit sich machen lassen: «Ich wollte mal reinschnuppern in die High Society.“

Der 42-jährige Moderator sieht sich neben der Betrugsanklage auch mit dem Vorwurf konfrontiert, im Rahmen einer Privatinsolvenz Einnahmen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro verschwiegen haben. Die Gläubiger hätten Forderungen von mehr als 500 000 Euro erhoben.

Er war Ende 2012 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Da die aktuell angeklagten Straftaten vor dieser Verurteilung geschahen, könnte nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein erneuter Urteilsspruch zu einer Gesamtstrafe führen.