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„Rufausbeutung“: Stiftung Warentest-Chefin Julia Bönisch geht juristisch gegen Medien vor

Einige Medien verwerten die Testergebnisse der Stiftung Warentest umfangreich – und verdienen daran, etwa über Affiliate-Links. Die gemeinnützige Verbraucherorganisation will das laut Meedia nicht länger hinnehmen.

Berlin – Die Stiftung Warentest geht mit Abmahnungen gegen Medien vor, die zu detailliert über ihre Testergebnisse berichten, insbesondere wenn sie diese mit Affiliate-Links verbinden, schreibt Henning Kornfeld bei Meedia.

 

Stiftung-Warentest-Vorständin Julia Bönisch bestätigt auf Meedia-Anfrage, dass die gemeinnützige Verbraucherorganisation derzeit verschiedene Medien darauf aufmerksam mache, „dass sie unsere Testergebnisse und den guten Ruf unserer Marke unerlaubt für ihre eigenen Zwecke ausbeuten“, schreibt sie in einer Stellungnahme. „Zum Teil sind es Texte, in denen die Wiedergabe der Marke ‚Stiftung Warentest‘ mit Werbelinks (sogenannte Affiliate-Links) zu den von uns getesteten Produkten kombiniert wird und damit Einnahmen generiert werden.“ Es gebe aber auch Fälle, in denen die Testergebnisse ohne Affiliate-Links publiziert werden. „Auch dies müssen wir nicht dulden“, wird die frühere Digital-Chefredakteurin der Süddeutschen Zeitung zitiert.

 

Bönisch beruft sich juristisch auf das sogenannte Leistungsschutzrecht der Datenbankhersteller: Die Testergebnisse seien „das wesentliche Ergebnis einer von der Stiftung Warentest zu jedem Test aufgebauten Datenbank“ und durch Vorschriften des Urhebergesetzes gegen die Verbreitung durch Dritte geschützt. Die Praktiken vieler Medien schädigten zudem die Stiftung und ihre Marke. „Unsere unabhängigen Tests finanzieren wir im Wesentlichen durch den Verkauf unserer Magazine und Online-Inhalte. Staatliche Zuwendungen erhält die Stiftung Warentest nicht.“ Die Stiftung könne die Qualität ihrer Tests aber nur gewährleisten, wenn ihre Arbeit „respektiert und fair genutzt“ werde.

 

In einer verschärften Version der Rechtshinweise auf ihrer Website weist die Stiftung nun explizit darauf hin, dass Affiliate-Links zu getesteten Produkten in Kombination mit der Wortmarke „Stiftung Warentest“ eine „Markenverletzung“ darstellen und nicht erlaubt sind. Medien wie Spiegel und Bild, die bisher mit Affiliate-Links über Testergebnisse berichten, sehen sich mit ihrem Handeln im rechtlich zulässigen Rahmen.