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"Salzburger Nachrichten"-Klage gegen Salzburg24 in erster Instanz abgewiesen

Aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen sei nicht zu entnehmen, dass die Streitteile miteinander im Wettbewerb stünden.

Salzburg – Die Anfang November eingebrachte Klage der Salzburger Nachrichten gegen Salzburg24 ist in erster Instanz abgewiesen. Mit der Begründung der „rechtswidrigen Registrierung des Domainnamens“ wurde Salzburg24 die bewusste „Ausnutzung der Verwechslungsgefahr mit salzburg.com“ unterstellt, da sich die Domainnamen „lediglich in zwei Zeichen unterscheiden“.

 

 

Nun wurde die am Salzburger Landesgericht eingebrachte Klage mit der Begründung, dass aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen nicht zu entnehmen sei, dass die Streitteile miteinander im Wettbewerb stünden, in erster Instanz abgewiesen. Das Landesgericht Salzburg hält in der Begründung des Beschlusses unter anderem fest: Die Internetauftritte unter diesen beiden Portalen sind weder aufgrund ihres Layouts noch aufgrund ihrer Inhalte geeignet, Zuordnungsverwirrung zu bewirken.