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Schlappe für den „Spiegel“ im Streit mit Reichelt

Schlappe für den „Spiegel“ im Streit mit Reichelt Julian Reichelt

Der „Spiegel“ muss seinen Artikel „Vögeln, fördern, feuern“ über Julian Reichelt vorerst löschen. Das Magazin will aber nicht klein beigeben – im Gegenteil.

Hamburg – Der „Spiegel“ hatte in einem Artikel mit der Überschrift „Vögeln, fördern, feuern“ online und in seiner Printausgabe im März 2021 über Interna aus der „Bild“-Redaktion und insbesondere über Reichelts Verhalten berichtet. Das Gericht hat nun entschieden, dass der Artikel online nicht mehr abrufbar sein darf, wie Zeit Online berichtet. 

 

Gegen den Text hat Reichelt bereits kurze Zeit nach dessen Erscheinen eine einstweilige Verfügung erwirkt. Reichelts Vorwurf lautete, der „Spiegel“ habe ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, Reichelt sei von der Kommunikationsabteilung des Axel-Springer-Verlags nicht über vom „Spiegel“ an ihn gerichtete Fragen informiert worden. Reichelt gab darüber eine eidesstattliche Versicherung ab und bekam im Mai vor Gericht recht: Das untersagte dem „Spiegel“ über den damaligen „Bild“-Chefredakteur „wegen des Verdachts des Fehlverhaltens gegenüber Frauen, des Machtmissbrauchs und der Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen zu berichten und/oder berichten zu lassen“, sollte das wie in dem monierten Artikel geschehen. Reichelt hatte zudem vor Gericht geltend gemacht, dass die Verdachtsberichterstattung auch aus inhaltlichen Gründen unzureichend sei.  

 

In der Folge verbreitete der „Spiegel“ den Printartikel nicht mehr „und schwärzt ihn bei Heft-Nachbestellungen komplett“, bestätigte das Landgericht nun laut Zeit Online auch in dem neuen Beschluss. Die Onlinefassung wiederum ergänzte der „Spiegel“ um eine Stellungnahme Reichelts. Der Artikel selbst blieb online aber abrufbar.

 

Reichelt sah darin Zeit Online zufolge einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung und beantragte einen Ordnungsmittelbeschluss. Auch diesmal hat er recht bekommen, weshalb der „Spiegel“ den Artikel nun offline nehmen muss und ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro bezahlen muss. Der „Spiegel“ will das Urteil aber nicht hinnehmen.

 

Der „Spiegel“ nun dazu:

„Das Landgericht Hamburg hatte ein Verbot des Beitrags erlassen hatte und zwar für die Ursprungsversion. In der Begründung verwies es einzig auf die angeblich unterbliebene Konfrontation als Grund der Unzulässigkeit, alle weiteren Fragen – wie etwa der von Julian Reichelt ebenfalls geltend gemachte angeblich fehlende Mindestbestand an Beweistatsachen – wurden offen gelassen. Wir hatten Julian Reichelt schon vorher mehrfach angeboten, Stellung zu nehmen und seine aus dem Verfahren bekannten Stellungnahmen wie angekündigt integriert. Damit war der dann abrufbare Text aber auch nicht mehr die Ursprungsversion. Der vom Landgericht als Grund der Unzulässigkeit angeführte Punkt ist damit entfallen. Wieso das Gericht dann aber meint, die weitere Abrufbarkeit des ergänzten Beitrags verstoße gegen sein Verbot des Ursprungsbeitrags, bleibt zunächst sein Geheimnis – und wird hoffentlich vom OLG Hamburg korrigiert. Wir haben eine sofortige Beschwerde gegen den Ordnungsmittelbeschluss eingereicht. Angesichts der weiteren Entwicklungen und der Freistellung von Julian Reichelt durch den Springer-Verlag: Die Berichterstattung ist von der Realität überholt worden und die Vorwürfe haben sich tendenziell bestätigt.“