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Schröder scheitert mit Klage gegen "Mopo"

Der Altbundeskanzler hatte nach der Berichterstattung über die Trunkenheitsfahrt der früheren Bischöfin Käßmann eine Richtigstellung verlangt - mit dem Inhalt, dass er damals nicht Käßmanns Beifahrer war.

Hamburg (dpa) - Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ist mit einer Klage gegen die "Hamburger Morgenpost" gescheitert. Schröder hatte nach der Berichterstattung über die Trunkenheitsfahrt der früheren Bischöfin Margot Käßmann den Abdruck einer Richtigstellung verlangt - mit dem Inhalt, dass er damals nicht Käßmanns Beifahrer war. Das Hamburger Landgericht wies die Klage am Freitag ab (Az. 324 O 194/10). Einen Anspruch auf Berichtigung hätte der 66-Jährige nur bei einer "fortgesetzten Rufbeeinträchtigung" gehabt. Schröder kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.

"Zwar ist es zwischen den Parteien unstreitig geblieben, dass der Kläger bei der fraglichen Autofahrt nicht Beifahrer war", sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn. In den Berichten habe die Kammer aber keine "ansehensmindernden Elemente von erheblichem Gewicht" gesehen. "So ist es für sich genommen nicht ansehensmindernd, neben der damaligen Bischöfin Käßmann im Auto gesessen zu haben."

Dies lege auch nicht nahe, dass Schröder und Käßmann "einen über eine schlichte Gefälligkeit hinausgehenden Umgang miteinander pflegten", betonte Müller-Horn. Dass die Theologin bei der Autofahrt alkoholisiert war, mindere Schröders Ansehen ebenfalls nicht. "Denn in dem Artikel schwingt nicht mit, dass er in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Alkoholisierung stand, dafür ursächlich war oder auch nur positiv gewusst hat, dass die Bischöfin alkoholisiert gewesen ist."

Da das Gericht klargestellt habe, dass Schröder nicht der Beifahrer war, sei es umso unverständlicher, die "Mopo" keine Richtigstellung drucken zu lassen, teilte das Büro des Altkanzlers in Berlin mit. "Herr Bundeskanzler a.D. Schröder wird über seinen Anwalt Berufung einlegen."

Hintergrund des Rechtsstreits: Ein Anwalt hatte nach Käßmanns Trunkenheitsfahrt in einem Internet-Blog geschrieben, er habe aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass Schröder ihr Beifahrer war. Dagegen ging der Altbundeskanzler per Unterlassungsabmahnung vor. Und darüber wiederum berichtete die "Hamburger Morgenpost am Sonntag" in dem Aufmacher "Käßmanns Suff-Fahrt - Saß Schröder neben der blauen Bischöfin? - Hamburger Anwalt outet Altkanzler - Der dementiert - nun kommt der Fall vor Gericht".

Käßmann war nach der Autofahrt unter Alkoholeinfluss im Februar als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und als hannoversche Landesbischöfin zurückgetreten. Künftig wird die 52-Jährige Gastprofessorin an der Ruhr-Universität Bochum. Die Theologin übernimmt zum 1. Januar die neu eingerichtete Max Imdahl-Gastprofessur und forscht und lehrt ein Jahr lang auf dem Gebiet der Ökumene und Sozialethik.