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Springer erringt Teilerfolg im Streit um Werbeblocker

Der Rechtsstreit zwischen dem Springer-Konzern und Eyeo geht weiter – der BGH kippt ein Urteil aus Hamburg und sieht Klärungsbedarf bei zentralen Fragen.

Berlin – Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren zwischen dem Springer-Konzern und dem Werbeblocker-Anbieter Eyeo ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, berichtet Turi2.

 

Dabei kritisierte das Gericht, dass sich das OLG nicht ausreichend mit den technischen Besonderheiten von Browsern auseinandergesetzt habe. Zudem sei unklar geblieben, ob der Werbeblocker tatsächlich in den Quellcode der Springer-Webseiten eingreift.

 

Springer war bereits 2018 mit einer Klage gegen Eyeo gescheitert, die sich damals unter anderem auf unlauteren Wettbewerb stützte. Im aktuellen Verfahren wirft der Medienkonzern dem Anbieter eine Urheberrechtsverletzung vor.